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Das Grundgesetz gewährleistet den Religionsgemeinschaften das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Dazu zählt auch die Befugnis, Recht zu setzen und anzuwenden. Christian Traulsen untersucht, ob das eigenständige Recht von Religionsgemeinschaften rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss. Er beleuchtet zunächst die einschlägigen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen alle Religionsgemeinschaften unterworfen sind. Das Rechtsstaatsprinzip beschreibt grundlegende Elemente eines von der Verfassung vorausgesetzten Rechtsverständnisses. Hiervon ausgehend, entwickelt der Verfasser eine Methode für die Zuordnung von religiösem Selbstverständnis und säkularem Rechtsverständnis. Diese konkretisiert er am Beispiel der evangelischen Landeskirchen. Er zeigt, welche Elemente der Rechtsstaatlichkeit evangelischem Kirchenrechtsverständnis entsprechen und auch hier Verbindlichkeit beanspruchen.

Rechtsstaatlichkeit und Kirchenordnung: Überlegungen zur Rechtsstaatsbindung von Religionsgemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung der evangelischen Landeskirchen

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Das Grundgesetz gewährleistet den Religionsgemeinschaften das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Dazu zählt auch die... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 10/07/2013
    ISBN13: 9783161525100, 978-3161525100
    ISBN10: 3161525108

    Number of Pages: 442

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Das Grundgesetz gewährleistet den Religionsgemeinschaften das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Dazu zählt auch die Befugnis, Recht zu setzen und anzuwenden. Christian Traulsen untersucht, ob das eigenständige Recht von Religionsgemeinschaften rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss. Er beleuchtet zunächst die einschlägigen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, denen alle Religionsgemeinschaften unterworfen sind. Das Rechtsstaatsprinzip beschreibt grundlegende Elemente eines von der Verfassung vorausgesetzten Rechtsverständnisses. Hiervon ausgehend, entwickelt der Verfasser eine Methode für die Zuordnung von religiösem Selbstverständnis und säkularem Rechtsverständnis. Diese konkretisiert er am Beispiel der evangelischen Landeskirchen. Er zeigt, welche Elemente der Rechtsstaatlichkeit evangelischem Kirchenrechtsverständnis entsprechen und auch hier Verbindlichkeit beanspruchen.

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