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JCB Mohr (Paul Siebeck) Allgemeine Staatslehre und Politik: Vorlesungsmitschrift von Max Ernst Mayer aus dem Sommersemester 1896
Georg Jellineks "Allgemeine Staatslehre" ist ein Klassiker der Rechts-, Staats- und Sozialwissenschaft. Doch über die Vorlesung "Allgemeine Staatslehre", die Jellinek an der Universität Heidelberg regelmäßig hielt und die von Studierenden aus aller Welt besucht wurde, war bisher kaum etwas bekannt. Im Sommersemester 1896 hörte Max Ernst Mayer, später Professor für Rechtsphilosophie und Strafrecht, Jellineks Vorlesung. Er fertigte eine gründliche, gut lesbare Vorlesungsmitschrift an, die nunmehr erstmals der Fachwelt zugänglich gemacht wird. Die Mitschrift ist keine Kurzfassung der voluminösen, vier Jahre später erschienenen Monographie. Vielmehr erlaubt sie einen Blick in die Werkstatt Jellineks. Es kann nachvollzogen werden, wie er die Bausteine seiner bereits veröffentlichten Arbeiten zusammensetzte und welche Schwierigkeiten ihm dabei seine wissenschaftstheoretischen Überzeugungen - gemeinhin dem Neukantianismus zugeordnet - bereiteten.
£69.60
JCB Mohr (Paul Siebeck) Wissen des Rechts
Das positive Recht ist das Objekt des rechtlichen Wissens. Aber wer oder was ist sein Subjekt? Ist es "die" Rechtswissenschaft? Ist es die jeweils zu einer Entscheidung befugte Stelle? Oder ist es gar "das Recht selbst"? Im Hauptbeitrag dieses Bandes wird die provokante These entfaltet, dass das Recht nicht bloß Gegenstand der Erkenntnis, sondern auch Subjekt des Erkennens ist. Den Schlüssel zum Verständnis dieser These bildet eine Theorie der Rechtsquellen. Diese lassen sich als Formen des Urteilens begreifen, etwa in der Form der Behauptung, etwas gehe nicht an, weil es das noch nie gegeben habe (Gewohnheitsrecht), oder etwas sei unerlaubt, weil das so entschieden worden sei (Gesetzesrecht). Keine Quelle kann für sich selbst sprechen. Sie bedarf der Vermittlung durch eine andere. Zwischen den Quellen entsteht solcherart ein spannungsreiches Verhältnis von wechselseitiger Anerkennung und Zurückweisung. Im Fall der Beziehung zwischen der hoheitlichen Rechtsanwendung und der wissenschaftlichen Rechtserkenntnis lässt sich dieses Verhältnis unter Anknüpfung an Hegel als Dialektik von Herrschaft und Knechtschaft beschreiben. Aus der Sackgasse, in die das rechtliche Wissen damit gerät, lässt sich ein Ausweg nur finden, indem man die Theorie der Rechtsquellen zur Theorie des Rechtsverhältnisses erweitert. Auf deren Grundlage lässt sich die Rechtsgeltung als Konstrukt begreifen, dessen wir uns bedienen, um mit moralischen Auffassungsunterschieden fertig zu werden.
£19.00
JCB Mohr (Paul Siebeck) Die wissenschaftliche Korrespondenz: Mit Erläuterungen und einem Anhang herausgegeben von Andreas Funke, Roberto Redaelli und Jing Zhao
Emil Lask (1875-1915) ist neben Wilhelm Windelband (1848-1918) und Heinrich Rickert (1863-1936) einer der maßgeblichen Vertreter des philosophischen Neukantianismus der sog. südwestdeutschen Prägung. Der Neukantianismus war um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert eine der führenden Universitätsphilosophien. Er wirkte in vielerlei Hinsicht über die Philosophie hinaus auf andere Bereiche wie die Rechtswissenschaft, Literaturwissenschaft, Kunstgeschichte und Pädagogik. So haben etwa Max Webers Verstehende Soziologie, Georg Jellineks Staatslehre, Georg Lukács' Ästhetik, die Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs und die Rechtstheorie Hans Kelsens maßgebliche Impulse vom Neukantianismus empfangen sowie umgekehrt dem Neukantianismus Gestalt verliehen. Die Edition versammelt die gesamte erhaltene wissenschaftliche Korrespondenz Emil Lasks. Im Mittelpunkt steht dabei der intensive fachliche Austausch mit Heinrich Rickert, dem akademischen Lehrer Lasks. Dabei ermöglicht die Edition, die Entwicklung des Lask'schen Denkens jenseits seiner wenigen Veröffentlichungen nachzuvollziehen, und es wird deutlich, inwiefern Lask sich, etwa im Wege einer Hinwendung zur Phänomenologie Edmund Husserls, vom Neukantianismus entfernte. Zugleich offenbart der Briefwechsel eine Vielzahl von Einblicken in die universitäre Landschaft des frühen 20. Jahrhunderts.
£163.02