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Junius Verlag GmbH Rechtsphilosophie
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Junius Verlag GmbH Rechtstheorie zur Einfhrung
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JCB Mohr (Paul Siebeck) Moral als Bosheit: Rechtsphilosophische Studien
Moralische Vorwürfe verletzen oder verärgern, vor allem wenn sie einen unvermutet und aus dem Hinterhalt treffen. Plötzlich gilt man als Rassist, Sexist oder gar als elitär. Die Daumen werden nach unten gekehrt und die Menge schreit "Buh". In den Chor einzustimmen verspricht den Teilnehmenden Statusgewinn, denn wer andere verurteilt, reiht sich damit sofort unter die Guten ein. Aber dieses Gutsein ist perfide. Die unbeirrbar auftretende Moral erweist sich bei näherer Betrachtung oftmals als boshaft. Sie macht Mehrdeutiges eindeutig und erzeugt so, was sie anprangert. Sie vermeidet Begründungen, belohnt das Ducken und vertraut auf die blanke Macht der Entrüsteten. Inhaltlich lässt sie sich nicht verallgemeinern, denn sie mutet Menschen zu, Verhaltensmaßstäben zu genügen, denen sie nicht genügen müssen. Die Bosheit dieser Moral gilt es zu begreifen und das Recht von ihrem Einfluss freizuhalten.
£22.00
JCB Mohr (Paul Siebeck) Wissen des Rechts
Das positive Recht ist das Objekt des rechtlichen Wissens. Aber wer oder was ist sein Subjekt? Ist es "die" Rechtswissenschaft? Ist es die jeweils zu einer Entscheidung befugte Stelle? Oder ist es gar "das Recht selbst"? Im Hauptbeitrag dieses Bandes wird die provokante These entfaltet, dass das Recht nicht bloß Gegenstand der Erkenntnis, sondern auch Subjekt des Erkennens ist. Den Schlüssel zum Verständnis dieser These bildet eine Theorie der Rechtsquellen. Diese lassen sich als Formen des Urteilens begreifen, etwa in der Form der Behauptung, etwas gehe nicht an, weil es das noch nie gegeben habe (Gewohnheitsrecht), oder etwas sei unerlaubt, weil das so entschieden worden sei (Gesetzesrecht). Keine Quelle kann für sich selbst sprechen. Sie bedarf der Vermittlung durch eine andere. Zwischen den Quellen entsteht solcherart ein spannungsreiches Verhältnis von wechselseitiger Anerkennung und Zurückweisung. Im Fall der Beziehung zwischen der hoheitlichen Rechtsanwendung und der wissenschaftlichen Rechtserkenntnis lässt sich dieses Verhältnis unter Anknüpfung an Hegel als Dialektik von Herrschaft und Knechtschaft beschreiben. Aus der Sackgasse, in die das rechtliche Wissen damit gerät, lässt sich ein Ausweg nur finden, indem man die Theorie der Rechtsquellen zur Theorie des Rechtsverhältnisses erweitert. Auf deren Grundlage lässt sich die Rechtsgeltung als Konstrukt begreifen, dessen wir uns bedienen, um mit moralischen Auffassungsunterschieden fertig zu werden.
£19.00