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JCB Mohr (Paul Siebeck) Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Vierundzwanzigster Band: Das Fürstentum Siebenbürgen. Das Rechtsgebiet und Kirche der Siebenbürger Sachsen
Mit der Einführung der Reformation mussten in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen abgefasst werden, nicht zuletzt weil die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannt wurden. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tätigkeit, Instruktionen für Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende Band erfasst ein Territorium außerhalb des Reichs. Siebenbürgen wurde zum Sonderfall konfessionellen Miteinanders von vier rezipierten und weiteren tolerierten Konfessionen; das "ius reformandi" lag bei den Gemeinden. Den allgemeinen Rahmen schufen Landtagsbeschlüsse, die den Schwerpunkt des ersten, Siebenbürgen allgemein betreffenden Teils bilden. Seit jeher besondere Aufmerksamkeit fand die dortige deutschsprachige Minderheit, die ein exemtes Rechtsgebiet besaß und im 16. Jahrhundert eine eigene landeskirchliche Organisation aufbaute. Ein Teil ediert zentrale Texte ihrer Reformationsgeschichte wie das "Reformationsbüchlein für Kronstadt und das Burzenland" von 1543 und die Kirchenordnung aller Deutschen in Siebenbürgen von 1547 wie auch 80 weitere kirchenordnende Texte weltlicher Instanzen wie auch der geistlichen Selbstverwaltung.
£280.20
JCB Mohr (Paul Siebeck) Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Dreiundzwanzigster Band: Schleswig-Holstein. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein. Das Land Dithmarschen
Mit der Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen für zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben. Vielfach wirkten die erlassenen Ordnungen dabei über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auch auf das politische und rechtliche Geschehen in den jeweiligen Gebieten. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Vorschriften zur Anstellung und zur Tätigkeit von Pfarrern und Vikaren, Instruktionen für Visitationen, Mandate zur Bekämpfung devianter Gruppen (Täufer etc.), aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen.Mit dem vorliegenden Band, der die Kirchenordnungen der beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie des Landes Dithmarschen umfasst, findet das 1902 von dem Erlanger Juristen Emil Sehling begonnene Projekt "Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts" seinen Abschluss. Die Reformation, die früh in Schleswig-Holstein Einzug hielt, ist stark durch das Luthertum geprägt worden. Dem lutherischen Konkordienwerk schlossen sich die Herzogtümer jedoch nicht an. Enge Verbindungen ergeben sich zur Reformation in Dänemark und in den benachbarten Städten Hamburg und Lübeck.
£266.59
JCB Mohr (Paul Siebeck) Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Einundzwanzigster Band: Nordrhein-Westfalen I. Die Vereinigten Herzogtümer Jülich-Kleve-Berg. Das Hochstift und die Stadt Minden. Das Reichsstift und die Stadt Herford. Die Reichssta
Evangelische Kirchenordnungen entstanden im 16. Jahrhundert vor dem Hintergrund des reformatorischen Umbruchs. Sie trugen ordnende Strukturen in die Kirche ein, indem sie Ämter, Liturgie, Predigt und Gottesdienst gemäß der evangelischen Lehre neu definierten. Viele Kirchenordnungen wirkten auch in das gesellschaftliche Leben hinein, auf die öffentliche Fürsorge und die soziale Ordnung sowie in den Bereich von Haus und Familie mit Regelungen zur Ehe und zum Zusammenleben der Partner.Der rheinisch-westfälische Raum stellt hinsichtlich der Reformationseinführung eine heterogene Landschaft dar. Er war nicht nur territorial stark zersplittert, sondern auch konfessionell vielgestaltig. Nachdem zahlreiche Territorialherren und städtische Magistrate in den 1530er Jahren die Reformation lutherischer Prägung eingeführt hatten, leiteten einige Fürsten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts den Wechsel zum reformierten, an der Theologie Johannes Calvins ausgerichteten, Bekenntnis ein. Eine besondere Linie vertraten die Herzöge von Jülich-Kleve-Berg, die zwar kirchliche Reformen einleiteten und einige evangelische Zeremonien zuließen, letztlich aber auf dem Boden der römischen Amtskirche blieben.
£294.15
JCB Mohr (Paul Siebeck) Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Zweiundzwanzigster Band: Nordrhein-Westfalen II. Das Erzstift Köln. Die Grafschaften Wittgenstein, Moers, Bentheim-Tecklenburg und Rietberg. Die Städte Münster, Soest und Neuenrade.
Evangelische Kirchenordnungen entstanden im 16. Jahrhundert vor dem Hintergrund des reformatorischen Umbruchs. Sie trugen ordnende Strukturen in die Kirche ein, indem sie Ämter, Liturgie, Predigt und Gottesdienst gemäß der evangelischen Lehre neu definierten. Viele Kirchenordnungen wirkten auch in das gesellschaftliche Leben hinein, auf die öffentliche Fürsorge und die soziale Ordnung sowie in den Bereich von Haus und Familie mit Regelungen zur Ehe und zum Zusammenleben der Partner.Der rheinisch-westfälische Raum stellt hinsichtlich der Reformationseinführung eine heterogene Landschaft dar. Er war nicht nur territorial stark zersplittert, sondern auch konfessionell vielgestaltig. Nachdem zahlreiche Territorialherren und städtischen Magistrate in den 1530er Jahren die Reformation lutherischer Prägung eingeführt hatten, leiteten einige Fürsten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts den Wechsel zum reformierten, an der Theologie Johannes Calvins ausgerichteten, Bekenntnis ein.
£259.76
JCB Mohr (Paul Siebeck) Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Zwanzigster Band: Elsass. 2. Teilband: Die Territorien und Reichsstädte (außer Straßburg)
Mit der Einführung der Reformation in einem Territorium oder einer Reichsstadt waren die Landesherren und Magistrate gezwungen, ihren Gemeinwesen für zahlreiche Bereiche des kirchlichen Lebens neue Ordnungen zu geben, auch weil sie die päpstliche Obedienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannten. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen in den Territorien. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tätigkeit, Instruktionen für Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen.Der vorliegende zweite Teilband zum Elsass enthält die Kirchenordnungen der Grafschaft Hanau-Lichtenberg, der Herrschaften Fleckenstein und Rappoltstein sowie der Reichsstädte Colmar, Hagenau, Mülhausen, Münster im Münstertal und Weißenburg bis zum Jahr 1618. Entsprechend der Prägung durch die reformatorischen Zentren Basel, Straßburg und Württemberg zeigen sich bei ihnen sehr unterschiedliche Modelle der kirchlichen Organisation und der Ausgestaltung gemeindlichen Lebens.
£291.86
JCB Mohr (Paul Siebeck) Die evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts: Generalregister
Aus den Einzelregistern der über einen Zeitraum von 115 Jahren publizierten Bände der evangelischen Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts entstand im Rahmen eines Digitalisierungsprojektes ein Gesamtregister. Bei der Zusammenstellung dieses Registers lag der Fokus darauf, die durch zahlreiche zeitliche Unterbrechungen und Bearbeiter- sowie Herausgeberwechsel sehr unterschiedlichen Einzelregister inhaltlich und formal zusammenzuführen. Die Vereinheitlichung der Begrifflichkeiten und die Untergliederung in thematische Einheiten bedeuten eine erhebliche Erleichterung für die Recherche in der Quellengattung evangelische kirchenordnende Texte und für die vergleichende Analyse zu einzelnen Themenbereichen.
£130.50