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Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz ("negativer Gesetzgeber") gegenüber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begründet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines präsidialen Hüters der politischen Einheit "Volk". Kelsen dringt damit zu einem modernen Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufräumt wie mit dem Mythos einer 'unpolitischen' Verfassungsjustiz. Rezensionen der 2. Auflage: "Die beiden rund 90 Jahre alten Texte sind auch heute noch erstaunlich gut lesbar. [...] Es ist ein großes Verdienst von Verlag und Herausgeber, die beiden Klassiker zur Verfassungsgerichtsbarkeit wieder verfügbar gemacht zu haben." Christian Raap BWV 2020, 71-72

Wer soll der Hüter der Verfassung sein?: Abhandlungen zur Theorie der Verfassungsgerichtsbarkeit in der pluralistischen, parlamentarischen Demokratie

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Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz ("negativer... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 16/10/2019
    ISBN13: 9783161589782, 978-3161589782
    ISBN10: 3161589785

    Number of Pages: 150

    Non Fiction , Politics, Philosophy & Society

    Description

    Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz ("negativer Gesetzgeber") gegenüber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begründet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines präsidialen Hüters der politischen Einheit "Volk". Kelsen dringt damit zu einem modernen Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufräumt wie mit dem Mythos einer 'unpolitischen' Verfassungsjustiz. Rezensionen der 2. Auflage: "Die beiden rund 90 Jahre alten Texte sind auch heute noch erstaunlich gut lesbar. [...] Es ist ein großes Verdienst von Verlag und Herausgeber, die beiden Klassiker zur Verfassungsgerichtsbarkeit wieder verfügbar gemacht zu haben." Christian Raap BWV 2020, 71-72

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