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Ab 17. 8.2015 wird die EU-Erbrechtsverordnung das internationale Verfahrens- und Kollisionsrecht für internationale Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten umfassend neu regeln. Schon vor diesem Datum muss die Verordnung von der rechtsberatenden Praxis auf Grund von Übergangsvorschriften berücksichtigt werden. Von zentraler Bedeutung wird für den Rechtsanwender künftig das Verständnis des neuen objektiven Anknüpfungspunktes des gewöhnlichen Aufenthalts werden. Michael Kränzle untersucht den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Kontext bisheriger EU-Rechtsakte und stellt ihn rechtsvergleichend dem in den Common-Law-Rechtsordnungen verbreiteten Anknüpfungspunkt des Domicile gegenüber. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen wird ein eigenständiges Begriffsverständnis für den spezifischen Kontext des internationalen Erbrechts entwickelt, anhand dessen sich zahlreiche problematische Fallgruppen überzeugend lösen lassen.

Heimat als Rechtsbegriff?: Eine Untersuchung zu Domicile und gewöhnlichem Aufenthalt im Lichte der EU-Erbrechtsverordnung

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Ab 17. 8.2015 wird die EU-Erbrechtsverordnung das internationale Verfahrens- und Kollisionsrecht für internationale Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten umfassend neu regeln.... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 07/11/2014
    ISBN13: 9783161532764, 978-3161532764
    ISBN10: 3161532767

    Number of Pages: 342

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Ab 17. 8.2015 wird die EU-Erbrechtsverordnung das internationale Verfahrens- und Kollisionsrecht für internationale Erbfälle in den EU-Mitgliedstaaten umfassend neu regeln. Schon vor diesem Datum muss die Verordnung von der rechtsberatenden Praxis auf Grund von Übergangsvorschriften berücksichtigt werden. Von zentraler Bedeutung wird für den Rechtsanwender künftig das Verständnis des neuen objektiven Anknüpfungspunktes des gewöhnlichen Aufenthalts werden. Michael Kränzle untersucht den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Kontext bisheriger EU-Rechtsakte und stellt ihn rechtsvergleichend dem in den Common-Law-Rechtsordnungen verbreiteten Anknüpfungspunkt des Domicile gegenüber. Ausgehend von den gewonnenen Erkenntnissen wird ein eigenständiges Begriffsverständnis für den spezifischen Kontext des internationalen Erbrechts entwickelt, anhand dessen sich zahlreiche problematische Fallgruppen überzeugend lösen lassen.

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