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Angenommen, eine englische Limited beantragt, im deutschen Handelsregister unter ihrer Firma "Auskunft Limited" eingetragen zu werden. Einer deutschen Gesellschaft würde die Eintragung unter einer entsprechenden Firma wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit verweigert werden. Aber gilt dies auch für die englische Limited? Julia Alma Schünemann geht dieser Frage nach und untersucht, wie das maßgebliche Firmenstatut zwischen privaten Partei- sowie staatlichen und europäischen Ordnungsinteressen zu bestimmen ist. Dazu arbeitet sie die Grenzen zwischen Internationalem Privatrecht und Internationalem Öffentlichen Recht heraus und entwickelt ein System, wie international zwingendes Recht in das allseitige Verweisungssystem des IPR auf Grundlage einer modifizierten Interessenlehre integriert werden kann. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass eine gesellschaftsrechtliche Anknüpfung, anders als in bisherigen Gesetzesvorschlägen, auch im Lichte der Europäischen Grundfreiheiten weder geboten noch zweckmäßig ist.

Die Firma im internationalen Rechtsverkehr: Zum Kollisionsrecht der Firma unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Europäischen Union

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Angenommen, eine englische Limited beantragt, im deutschen Handelsregister unter ihrer Firma "Auskunft Limited" eingetragen zu werden. Einer deutschen Gesellschaft würde... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 01/03/2016
    ISBN13: 9783161541513, 978-3161541513
    ISBN10: 3161541510

    Number of Pages: 320

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Angenommen, eine englische Limited beantragt, im deutschen Handelsregister unter ihrer Firma "Auskunft Limited" eingetragen zu werden. Einer deutschen Gesellschaft würde die Eintragung unter einer entsprechenden Firma wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit verweigert werden. Aber gilt dies auch für die englische Limited? Julia Alma Schünemann geht dieser Frage nach und untersucht, wie das maßgebliche Firmenstatut zwischen privaten Partei- sowie staatlichen und europäischen Ordnungsinteressen zu bestimmen ist. Dazu arbeitet sie die Grenzen zwischen Internationalem Privatrecht und Internationalem Öffentlichen Recht heraus und entwickelt ein System, wie international zwingendes Recht in das allseitige Verweisungssystem des IPR auf Grundlage einer modifizierten Interessenlehre integriert werden kann. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass eine gesellschaftsrechtliche Anknüpfung, anders als in bisherigen Gesetzesvorschlägen, auch im Lichte der Europäischen Grundfreiheiten weder geboten noch zweckmäßig ist.

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