Description

Book Synopsis
Angenommen, eine englische Limited beantragt, im deutschen Handelsregister unter ihrer Firma "Auskunft Limited" eingetragen zu werden. Einer deutschen Gesellschaft würde die Eintragung unter einer entsprechenden Firma wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit verweigert werden. Aber gilt dies auch für die englische Limited? Julia Alma Schünemann geht dieser Frage nach und untersucht, wie das maßgebliche Firmenstatut zwischen privaten Partei- sowie staatlichen und europäischen Ordnungsinteressen zu bestimmen ist. Dazu arbeitet sie die Grenzen zwischen Internationalem Privatrecht und Internationalem Öffentlichen Recht heraus und entwickelt ein System, wie international zwingendes Recht in das allseitige Verweisungssystem des IPR auf Grundlage einer modifizierten Interessenlehre integriert werden kann. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass eine gesellschaftsrechtliche Anknüpfung, anders als in bisherigen Gesetzesvorschlägen, auch im Lichte der Europäischen Grundfreiheiten weder geboten noch zweckmäßig ist.

Die Firma im internationalen Rechtsverkehr: Zum

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      Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
      Publication Date: 01/03/2016
      ISBN13: 9783161541513, 978-3161541513
      ISBN10: 3161541510

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      Book Synopsis
      Angenommen, eine englische Limited beantragt, im deutschen Handelsregister unter ihrer Firma "Auskunft Limited" eingetragen zu werden. Einer deutschen Gesellschaft würde die Eintragung unter einer entsprechenden Firma wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Firmenunterscheidbarkeit verweigert werden. Aber gilt dies auch für die englische Limited? Julia Alma Schünemann geht dieser Frage nach und untersucht, wie das maßgebliche Firmenstatut zwischen privaten Partei- sowie staatlichen und europäischen Ordnungsinteressen zu bestimmen ist. Dazu arbeitet sie die Grenzen zwischen Internationalem Privatrecht und Internationalem Öffentlichen Recht heraus und entwickelt ein System, wie international zwingendes Recht in das allseitige Verweisungssystem des IPR auf Grundlage einer modifizierten Interessenlehre integriert werden kann. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass eine gesellschaftsrechtliche Anknüpfung, anders als in bisherigen Gesetzesvorschlägen, auch im Lichte der Europäischen Grundfreiheiten weder geboten noch zweckmäßig ist.

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