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Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, hebt das Gericht ihn regelmäßig nicht auf. Vielmehr stellt es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest und ebnet damit den Weg in ein ergänzendes Verfahren, in dem sich die Fehler nachträglich beheben lassen. Der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit misst das Bundesverwaltungsgericht besondere Rechtskraftwirkungen bei. In positiver Hinsicht werden die festgestellten Fehler mit Rechtskraft ausgestattet. In negativer Hinsicht soll verbindlich feststehen, dass die Entscheidung keine weiteren Fehler enthält. Diese als Doppelte Rechtskraft bezeichnete Rechtsfigur wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Nicole Krellmann untersucht, ob und wie sich die Doppelte Rechtskraft rechtfertigen lässt und nimmt die Schwierigkeiten in den Blick, die diese den Gerichten sowohl im Verfahren gegen den ursprünglichen als auch gegen den korrigierten Planfeststellungsbeschluss bereiten kann.

Die Doppelte Rechtskraft im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: Rechtfertigung und Folgen einer abschließenden gerichtlichen Feststellung der Mängel eines Planfeststellungsbeschlusses bei möglicher Heilung durch ergänzendes Verfahren

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Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, hebt das Gericht ihn regelmäßig nicht auf. Vielmehr stellt es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 15/01/2024
    ISBN13: 9783161625169, 978-3161625169
    ISBN10: 3161625161

    Number of Pages: 352

    Description

    Wenn ein Planfeststellungsbeschluss Fehler aufweist, hebt das Gericht ihn regelmäßig nicht auf. Vielmehr stellt es seine Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit fest und ebnet damit den Weg in ein ergänzendes Verfahren, in dem sich die Fehler nachträglich beheben lassen. Der Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit misst das Bundesverwaltungsgericht besondere Rechtskraftwirkungen bei. In positiver Hinsicht werden die festgestellten Fehler mit Rechtskraft ausgestattet. In negativer Hinsicht soll verbindlich feststehen, dass die Entscheidung keine weiteren Fehler enthält. Diese als Doppelte Rechtskraft bezeichnete Rechtsfigur wirft eine Vielzahl von Fragen auf. Nicole Krellmann untersucht, ob und wie sich die Doppelte Rechtskraft rechtfertigen lässt und nimmt die Schwierigkeiten in den Blick, die diese den Gerichten sowohl im Verfahren gegen den ursprünglichen als auch gegen den korrigierten Planfeststellungsbeschluss bereiten kann.

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