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Die ertragsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG) setzt die Abführung des ganzen Ergebnisses der Organgesellschaft an den Organträger voraus. Dabei müssen die gesellschaftsrechtlichen Grenzen von Gewinnabführung (§ 301 AktG) und Verlustausgleich (§ 302 AktG) im Vertragskonzern eingehalten werden. Indes ist im Einzelnen ungeklärt, welche Ausschüttungssperren bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrages zugleich Auswirkungen auf den Höchstbetrag der Gewinnabführung und ggf. auch die Verlustausgleichspflicht zeitigen. Julian M. Egelhof widmet sich dieser Frage und untersucht daraufhin die Steuerrechtsfolgen insoweit fehlerhafter Ergebnisabführung. Das dogmatisch komplexe Problem kann bereits de lege lata einer praxisgerechten Lösung zugeführt werden. Überdies gewinnt der Autor aus den Ergebnissen einen Regelungsvorschlag de lege ferenda, der zu einem geschlossenen System der Ausschüttungs- und Abführungssperren in Konzernrecht und Konzernbesteuerung führt.

Ausschüttungssperren in der Organschaft: Zum Verhältnis von Konzernrecht und Konzernbesteuerung

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Die ertragsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG) setzt die Abführung des ganzen Ergebnisses der Organgesellschaft an den Organträger voraus. Dabei müssen... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 07/05/2020
    ISBN13: 9783161589867, 978-3161589867
    ISBN10: 3161589866

    Number of Pages: 297

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Die ertragsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG) setzt die Abführung des ganzen Ergebnisses der Organgesellschaft an den Organträger voraus. Dabei müssen die gesellschaftsrechtlichen Grenzen von Gewinnabführung (§ 301 AktG) und Verlustausgleich (§ 302 AktG) im Vertragskonzern eingehalten werden. Indes ist im Einzelnen ungeklärt, welche Ausschüttungssperren bei Bestehen eines Gewinnabführungsvertrages zugleich Auswirkungen auf den Höchstbetrag der Gewinnabführung und ggf. auch die Verlustausgleichspflicht zeitigen. Julian M. Egelhof widmet sich dieser Frage und untersucht daraufhin die Steuerrechtsfolgen insoweit fehlerhafter Ergebnisabführung. Das dogmatisch komplexe Problem kann bereits de lege lata einer praxisgerechten Lösung zugeführt werden. Überdies gewinnt der Autor aus den Ergebnissen einen Regelungsvorschlag de lege ferenda, der zu einem geschlossenen System der Ausschüttungs- und Abführungssperren in Konzernrecht und Konzernbesteuerung führt.

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