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Shu-Perng Hwang setzt sich kritisch mit der dualistischen Position auseinander, die sowohl der herrschenden deutschen Lehre als auch der Rechtsprechung der europäischen Gerichte zugrundeliegt. Dabei zeigt sie deren rechtsmethodologische sowie -ideologische Probleme auf. Demgegenüber vertritt sie eine rahmenorientierte, entmaterialisierte und in diesem Sinne monistische Auffassung des europäischen Mehrebenensystems. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie das nationale Recht und das Europarecht nicht ohne Weiteres als heterogene und inkompatible Rechtsordnungen, sondern als gemeinsame Bestandteile der gesamteuropäischen Rechtsordnung ansieht. Die hier vertretene monistische Konstruktion zielt dabei weder auf die substantielle Rechtsvereinheitlichung noch auf die Einrichtung einer zentralisierten Rechtsordnung, sondern vielmehr darauf, ein friedliches und gleichberechtigtes Nebeneinander von einzelstaatlichen Rechtsordnungen zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Europarechtsordnung als Rahmenordnung: Versuch einer Überwindung der dualistischen Konstruktion von staatlichen und überstaatlichen Rechtsordnungen

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Paperback / softback by Shu-Perng Hwang

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Shu-Perng Hwang setzt sich kritisch mit der dualistischen Position auseinander, die sowohl der herrschenden deutschen Lehre als auch der Rechtsprechung... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 08/04/2020
    ISBN13: 9783161590160, 978-3161590160
    ISBN10: 3161590163

    Number of Pages: 344

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Shu-Perng Hwang setzt sich kritisch mit der dualistischen Position auseinander, die sowohl der herrschenden deutschen Lehre als auch der Rechtsprechung der europäischen Gerichte zugrundeliegt. Dabei zeigt sie deren rechtsmethodologische sowie -ideologische Probleme auf. Demgegenüber vertritt sie eine rahmenorientierte, entmaterialisierte und in diesem Sinne monistische Auffassung des europäischen Mehrebenensystems. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass sie das nationale Recht und das Europarecht nicht ohne Weiteres als heterogene und inkompatible Rechtsordnungen, sondern als gemeinsame Bestandteile der gesamteuropäischen Rechtsordnung ansieht. Die hier vertretene monistische Konstruktion zielt dabei weder auf die substantielle Rechtsvereinheitlichung noch auf die Einrichtung einer zentralisierten Rechtsordnung, sondern vielmehr darauf, ein friedliches und gleichberechtigtes Nebeneinander von einzelstaatlichen Rechtsordnungen zu ermöglichen und zu gewährleisten.

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