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Book Synopsis
Die Studie untersucht mögliche strafbare Handlungen von Betriebsratsmitgliedern zum Nachteil des Arbeitgebers bei betriebsverfassungswidrigem Verhalten. Zunächst stellt sich die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit seinem Abstimmungsverhalten im Gremium. Den Kern der Arbeit bildet die Untersuchung möglicher Straftatbestände, die bei einem Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben verwirklicht sein könnten, wobei diese jeweils auf der Grundlage von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts oder der Landesarbeitsgerichte erfolgt. Die strafrechtliche Analyse der bundes- und landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen schließlich zeigt, dass Betriebsratsmitglieder nicht befürchten müssen, strafbare Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers zu begehen solange sie sich bei der Ausübung ihres Amtes im Rahmen ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse und Kompetenzen bewegen.

Zur Strafbarkeit von Betriebsratsmitgliedern:

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      Publisher: Peter Lang AG
      Publication Date: 09/09/2014
      ISBN13: 9783631655160, 978-3631655160
      ISBN10: 3631655169

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      Book Synopsis
      Die Studie untersucht mögliche strafbare Handlungen von Betriebsratsmitgliedern zum Nachteil des Arbeitgebers bei betriebsverfassungswidrigem Verhalten. Zunächst stellt sich die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des einzelnen Betriebsratsmitglieds im Zusammenhang mit seinem Abstimmungsverhalten im Gremium. Den Kern der Arbeit bildet die Untersuchung möglicher Straftatbestände, die bei einem Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Vorgaben verwirklicht sein könnten, wobei diese jeweils auf der Grundlage von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts oder der Landesarbeitsgerichte erfolgt. Die strafrechtliche Analyse der bundes- und landesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen schließlich zeigt, dass Betriebsratsmitglieder nicht befürchten müssen, strafbare Handlungen zum Nachteil des Arbeitgebers zu begehen solange sie sich bei der Ausübung ihres Amtes im Rahmen ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse und Kompetenzen bewegen.

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