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Ist die Demokratie das "Schmerzenskind" der Staatsrechtslehre? Volker Neumann beantwortet diese Frage anhand von fünf Epochen deutscher Staatlichkeit: Deutscher Bund/Vormärz, Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Regime und Bundesrepublik. Dabei klärt er, was die zeitgenössischen Staatsrechtslehrer unter Demokratie und benachbarten Themen wie Volkssouveränität, Repräsentation und Parteienstaat verstehen. Wichtige Vorgaben leistet das schweizerische Staatsrecht. Ein politisches System verdient den Ehrentitel "Demokratie", wenn die Ausübung von Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückgeführt werden kann. Was aber ist der Volkswille? Die vielfältigen Antworten lassen sich zwei Richtungen zuordnen: Die erste behauptet, der Volkswille sei eine vorausgesetzte Idee, die nicht - wovon die zweite Richtung ausgeht - durch Abstimmungen ermittelt werden kann. Um diesen Richtungsstreit geht es im Kern auch in der Debatte um die demokratische Legitimation der Europäischen Union.

Volkswille: Das demokratische Prinzip in der Staatsrechtslehre vom Vormärz bis heute

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Ist die Demokratie das "Schmerzenskind" der Staatsrechtslehre? Volker Neumann beantwortet diese Frage anhand von fünf Epochen deutscher Staatlichkeit: Deutscher Bund/Vormärz,... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 29/10/2020
    ISBN13: 9783161596582, 978-3161596582
    ISBN10: 3161596587

    Number of Pages: 511

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Ist die Demokratie das "Schmerzenskind" der Staatsrechtslehre? Volker Neumann beantwortet diese Frage anhand von fünf Epochen deutscher Staatlichkeit: Deutscher Bund/Vormärz, Kaiserreich, Weimarer Republik, NS-Regime und Bundesrepublik. Dabei klärt er, was die zeitgenössischen Staatsrechtslehrer unter Demokratie und benachbarten Themen wie Volkssouveränität, Repräsentation und Parteienstaat verstehen. Wichtige Vorgaben leistet das schweizerische Staatsrecht. Ein politisches System verdient den Ehrentitel "Demokratie", wenn die Ausübung von Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückgeführt werden kann. Was aber ist der Volkswille? Die vielfältigen Antworten lassen sich zwei Richtungen zuordnen: Die erste behauptet, der Volkswille sei eine vorausgesetzte Idee, die nicht - wovon die zweite Richtung ausgeht - durch Abstimmungen ermittelt werden kann. Um diesen Richtungsstreit geht es im Kern auch in der Debatte um die demokratische Legitimation der Europäischen Union.

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