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Book Synopsis

Dieses Buch befasst sich mit dem Konflikt, dem Unternehmen im amerikanischen Zivilprozess ausgesetzt sind, wenn sie während der Discovery dem BDSG unterfallende personenbezogene Daten vorlegen müssen. Die Autorin verdeutlicht, dass sich der seit den 1980er Jahren bestehende transatlantische Justizkonflikt dabei in verstärkter Form zeigt, da nicht nur die unterschiedlichen Vorstellungen Deutschlands und der USA bei der Sachverhaltsaufklärung im Zivilprozess, sondern auch im Datenschutz aufeinandertreffen. Personenbezogene Daten dürfen nur dann in die USA übermittelt werden, wenn die verantwortliche Stelle ausreichende Garantien für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen im Sinne von § 4c Abs. 2 Satz 1 BDSG herstellt. Dies ist lediglich durch die Vereinbarung von Vertragsklauseln zwischen der verantwortlichen Stelle, ihren Anwälten und den Anwälten der Gegenseite möglich. Die Autorin unterbreitet deshalb konkrete Formulierungsvorschläge für solche Vertragsklauseln.



Table of Contents
Ursachen und Hintergründe des Konflikts.- Datenverarbeitung im amerikanischen Zivilprozess.- Datenschutz durch eine Protective Order.- Wege der amerikanischen Gerichte zur Konfliktlösung.

US-amerikanische Discovery und deutsches

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      Publisher: Springer
      Publication Date: 01/07/2016
      ISBN13: 9783658144098, 978-3658144098
      ISBN10: 3658144092

      Description

      Book Synopsis

      Dieses Buch befasst sich mit dem Konflikt, dem Unternehmen im amerikanischen Zivilprozess ausgesetzt sind, wenn sie während der Discovery dem BDSG unterfallende personenbezogene Daten vorlegen müssen. Die Autorin verdeutlicht, dass sich der seit den 1980er Jahren bestehende transatlantische Justizkonflikt dabei in verstärkter Form zeigt, da nicht nur die unterschiedlichen Vorstellungen Deutschlands und der USA bei der Sachverhaltsaufklärung im Zivilprozess, sondern auch im Datenschutz aufeinandertreffen. Personenbezogene Daten dürfen nur dann in die USA übermittelt werden, wenn die verantwortliche Stelle ausreichende Garantien für das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen im Sinne von § 4c Abs. 2 Satz 1 BDSG herstellt. Dies ist lediglich durch die Vereinbarung von Vertragsklauseln zwischen der verantwortlichen Stelle, ihren Anwälten und den Anwälten der Gegenseite möglich. Die Autorin unterbreitet deshalb konkrete Formulierungsvorschläge für solche Vertragsklauseln.



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