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Book Synopsis
Das geltende Völkervertragsrecht kennt lateinische Auslegungsregeln, deren Bedeutung für die Rechtspraxis jedoch abzunehmen scheint. Der Ursprung dieser - gelegentlich pauschal als römisch bezeichneten - Regeln ist kaum systematisch untersucht worden. Die Arbeit sucht diese Lücke zu schließen, unter Beschränkung auf solche Regeln der Vertragsauslegung, die an die Parteirolle als Schuldner oder Gläubiger bestimmter Pflichten anknüpfen. In einer methodologischen Einleitung wird begründet, daß eine Rezeption römischrechtlicher Regeln in das moderne Völkerrecht prinzipiell in Betracht kommt, da die Struktur des Völkerrechts derjenigen des Privatrechts, auch des römischen Privatrechts, verwandt ist. Der völkerrechtliche Ausgangsbefund wird sodann literarisch belegt und anhand neuerer Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs überprüft. Die denkbaren römischen Quellen werden zunächst im antiken Völkerrecht gesucht, das jedoch insgesamt kaum Auslegungserwägungen erkennen läßt, was im wesentlichen auf der politischen Dominanz Roms beruht. Das römische Privatrecht betreibt zwar Gläubiger- oder Schuldnerschutz, nicht aber in der hier diskutierten Typisierung. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, daß eine sachliche Kontinuität fixer Auslegungsregeln nicht nachweisbar ist. Römisches Rechtsdenken bleibt für das Völkerrecht jedoch aufgrund der genannten Strukturähnlichkeiten bedeutsam.

Regelhafte Vertragsauslegung Nach Parteirollen Im

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      Publisher: Peter Lang AG
      Publication Date: Publication Date: 01/12/1998
      ISBN13: 9783631342961, 978-3631342961
      ISBN10: 3631342969

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      Book Synopsis
      Das geltende Völkervertragsrecht kennt lateinische Auslegungsregeln, deren Bedeutung für die Rechtspraxis jedoch abzunehmen scheint. Der Ursprung dieser - gelegentlich pauschal als römisch bezeichneten - Regeln ist kaum systematisch untersucht worden. Die Arbeit sucht diese Lücke zu schließen, unter Beschränkung auf solche Regeln der Vertragsauslegung, die an die Parteirolle als Schuldner oder Gläubiger bestimmter Pflichten anknüpfen. In einer methodologischen Einleitung wird begründet, daß eine Rezeption römischrechtlicher Regeln in das moderne Völkerrecht prinzipiell in Betracht kommt, da die Struktur des Völkerrechts derjenigen des Privatrechts, auch des römischen Privatrechts, verwandt ist. Der völkerrechtliche Ausgangsbefund wird sodann literarisch belegt und anhand neuerer Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs überprüft. Die denkbaren römischen Quellen werden zunächst im antiken Völkerrecht gesucht, das jedoch insgesamt kaum Auslegungserwägungen erkennen läßt, was im wesentlichen auf der politischen Dominanz Roms beruht. Das römische Privatrecht betreibt zwar Gläubiger- oder Schuldnerschutz, nicht aber in der hier diskutierten Typisierung. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, daß eine sachliche Kontinuität fixer Auslegungsregeln nicht nachweisbar ist. Römisches Rechtsdenken bleibt für das Völkerrecht jedoch aufgrund der genannten Strukturähnlichkeiten bedeutsam.

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