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Book Synopsis
Anhand der umfangreich erhaltenen Akten des zwischen 1933 und 1940 tätigen Sondergerichts Freiberg wird die Spruchtätigkeit der dortigen Richter gegen die in Sachsen besonders zahlreichen Anhänger der Zeugen Jehovas offengelegt. Diese wurden aufgrund ihrer konsequent apolitischen Haltung als staatsfeindliche Sektierer bezeichnet und mit den politischen Gegnern der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Demzufolge ergaben sich vor allem seit 1935 immer mehr Verurteilungen. Wie anhand zahlreicher Beispiele erläutert wird, fielen Zeugen Jehovas aus verschiedenen Gründen auf. Dies war nicht nur durch Effektivierung der Polizei- und Gestapoarbeit möglich geworden. Es wird im Detail geschildert, welche Zusammenarbeit es hierbei zwischen Parteiorganen, der örtlichen Polizei, Teilen der Bevölkerung, der Gestapo und der Justiz gab. Die Bedeutsamkeit von Denunziationen wird ebenfalls untersucht. Nach dem Ende der NS-Herrschaft konnten die Zeugen Jehovas im Sachsen der SBZ nur unter Schwierigkeiten wieder tätig sein, bis sie 1950 in der DDR erneut verboten wurden.

Nationalsozialistische Sondergerichtsbarkeit in

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      Publisher: Peter Lang AG
      Publication Date: Publication Date: 23/07/2003
      ISBN13: 9783631509968, 978-3631509968
      ISBN10: 3631509960

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      Book Synopsis
      Anhand der umfangreich erhaltenen Akten des zwischen 1933 und 1940 tätigen Sondergerichts Freiberg wird die Spruchtätigkeit der dortigen Richter gegen die in Sachsen besonders zahlreichen Anhänger der Zeugen Jehovas offengelegt. Diese wurden aufgrund ihrer konsequent apolitischen Haltung als staatsfeindliche Sektierer bezeichnet und mit den politischen Gegnern der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Demzufolge ergaben sich vor allem seit 1935 immer mehr Verurteilungen. Wie anhand zahlreicher Beispiele erläutert wird, fielen Zeugen Jehovas aus verschiedenen Gründen auf. Dies war nicht nur durch Effektivierung der Polizei- und Gestapoarbeit möglich geworden. Es wird im Detail geschildert, welche Zusammenarbeit es hierbei zwischen Parteiorganen, der örtlichen Polizei, Teilen der Bevölkerung, der Gestapo und der Justiz gab. Die Bedeutsamkeit von Denunziationen wird ebenfalls untersucht. Nach dem Ende der NS-Herrschaft konnten die Zeugen Jehovas im Sachsen der SBZ nur unter Schwierigkeiten wieder tätig sein, bis sie 1950 in der DDR erneut verboten wurden.

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