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Juliane Ahner untersucht die Reichweite der Kompetenz der Europäischen Union für ein Investor-Staat-Schiedsverfahren für Auslandsinvestitionen sowie mögliche primärrechtliche Beschränkungen. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Union gemischte Investitionsabkommen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten abschließen muss. Die ausschließliche Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Auslegung und Anwendung der Verträge und die Autonomie der Unionsrechtsordnung stehen der Unterwerfung unter ein Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht entgegen. Juliane Ahner stellt fest, dass die Union nicht alle bestehenden Schiedsverfahren nutzen kann und einige Verfahrensregeln modifiziert werden sollten. Vor dem Hintergrund drohender Schadensersatzansprüche von Investoren gegenüber der Union und den Mitgliedstaaten entwickelt sie Regelungen für die völkerrechtliche und die unionsinterne Haftung.

Investor-Staat-Schiedsverfahren nach Europäischem Unionsrecht: Zulässigkeit und Ausgestaltung in Investitionsabkommen der Europäischen Union

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Juliane Ahner untersucht die Reichweite der Kompetenz der Europäischen Union für ein Investor-Staat-Schiedsverfahren für Auslandsinvestitionen sowie mögliche primärrechtliche Beschränkungen. Dabei... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 26/03/2015
    ISBN13: 9783161537271, 978-3161537271
    ISBN10: 3161537270

    Number of Pages: 403

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Juliane Ahner untersucht die Reichweite der Kompetenz der Europäischen Union für ein Investor-Staat-Schiedsverfahren für Auslandsinvestitionen sowie mögliche primärrechtliche Beschränkungen. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, dass die Union gemischte Investitionsabkommen gemeinsam mit den Mitgliedstaaten abschließen muss. Die ausschließliche Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofs für die Auslegung und Anwendung der Verträge und die Autonomie der Unionsrechtsordnung stehen der Unterwerfung unter ein Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht entgegen. Juliane Ahner stellt fest, dass die Union nicht alle bestehenden Schiedsverfahren nutzen kann und einige Verfahrensregeln modifiziert werden sollten. Vor dem Hintergrund drohender Schadensersatzansprüche von Investoren gegenüber der Union und den Mitgliedstaaten entwickelt sie Regelungen für die völkerrechtliche und die unionsinterne Haftung.

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