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Band 5 der chronologisch angelegten und historisch-kritisch bearbeiteten Gesamtausgabe der Schriften von Hans Kelsen (1881-1973) vereinigt die von Kelsen besorgte Kommentierung der Verfassungsgesetze aus der Umbruchzeit vom Ende der Monarchie über die Republik Deutschösterreich bis hin zur konsolidierten, eigenständigen und bundesstaatlich ausgerichteten Republik Österreich. Damit dokumentierte Kelsen unter Mithilfe von Georg Fröhlich und Adolf Julius Merkl die Arbeiten der Provisorischen (1918-1919) sowie der Konstituierenden Nationalversammlung (1919-1920).Kelsen, der im Jahre 1919 sowohl Mitglied des deutschösterreichischen Verfassungsgerichtshofes als auch Ordinarius an der Universität Wien wurde, konnte sich hier seines Spezialwissens als Verfassungsberater des Staatskanzlers Karl Renner bedienen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die - jeweils politisch brisanten - Thesen, dass zwischen der Monarchie und der Republik rechtliche Diskontinuität bestehe und dass Deutschösterreich ein zentralistischer Einheitsstaat sei.

Hans Kelsen Werke: Band 5: Veröffentlichte Schriften 1919-1920

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Band 5 der chronologisch angelegten und historisch-kritisch bearbeiteten Gesamtausgabe der Schriften von Hans Kelsen (1881-1973) vereinigt die von Kelsen besorgte... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 27/05/2011
    ISBN13: 9783161499845, 978-3161499845
    ISBN10: 3161499840

    Number of Pages: 777

    Description

    Band 5 der chronologisch angelegten und historisch-kritisch bearbeiteten Gesamtausgabe der Schriften von Hans Kelsen (1881-1973) vereinigt die von Kelsen besorgte Kommentierung der Verfassungsgesetze aus der Umbruchzeit vom Ende der Monarchie über die Republik Deutschösterreich bis hin zur konsolidierten, eigenständigen und bundesstaatlich ausgerichteten Republik Österreich. Damit dokumentierte Kelsen unter Mithilfe von Georg Fröhlich und Adolf Julius Merkl die Arbeiten der Provisorischen (1918-1919) sowie der Konstituierenden Nationalversammlung (1919-1920).Kelsen, der im Jahre 1919 sowohl Mitglied des deutschösterreichischen Verfassungsgerichtshofes als auch Ordinarius an der Universität Wien wurde, konnte sich hier seines Spezialwissens als Verfassungsberater des Staatskanzlers Karl Renner bedienen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die - jeweils politisch brisanten - Thesen, dass zwischen der Monarchie und der Republik rechtliche Diskontinuität bestehe und dass Deutschösterreich ein zentralistischer Einheitsstaat sei.

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