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Der Verfassungsrechtler und Rechtstheoretiker Hans Kelsen (1881-1973) wird weithin als einer der bedeutendsten, vielleicht sogar als der beherrschende Denker des 20. Jahrhunderts angesehen. Die Beiträge dieses Bandes reflektieren die von Kelsen auf besonders originelle Weise behandelten Themen auf dem neuesten Stand der Forschung. Es geht unter anderem um Normativität und Objektivität im Recht, um die Verfassung als Grundlage des positiven Rechts und um die Letztbegründung des Rechts durch eine "Grundnorm", um die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung und um seine Argumente für einen Bundesstaat, um den neukantianischen Hintergrund seiner Rechtstheorie, um seine Lehre von der Rechtsgeltung, um die monistische Auffassung von Staatsrecht und Völkerrecht in der Wiener Schule, schließlich auch um seine Auseinandersetzung mit Max Adler und Eugen Ehrlich.

Hans Kelsen: Staatsrechtslehrer und Rechtstheoretiker des 20. Jahrhunderts

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Der Verfassungsrechtler und Rechtstheoretiker Hans Kelsen (1881-1973) wird weithin als einer der bedeutendsten, vielleicht sogar als der beherrschende Denker des... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 20/07/2005
    ISBN13: 9783161486197, 978-3161486197
    ISBN10: 3161486196

    Number of Pages: 403

    Non Fiction , Politics, Philosophy & Society

    Description

    Der Verfassungsrechtler und Rechtstheoretiker Hans Kelsen (1881-1973) wird weithin als einer der bedeutendsten, vielleicht sogar als der beherrschende Denker des 20. Jahrhunderts angesehen. Die Beiträge dieses Bandes reflektieren die von Kelsen auf besonders originelle Weise behandelten Themen auf dem neuesten Stand der Forschung. Es geht unter anderem um Normativität und Objektivität im Recht, um die Verfassung als Grundlage des positiven Rechts und um die Letztbegründung des Rechts durch eine "Grundnorm", um die Lehre vom Stufenbau der Rechtsordnung und um seine Argumente für einen Bundesstaat, um den neukantianischen Hintergrund seiner Rechtstheorie, um seine Lehre von der Rechtsgeltung, um die monistische Auffassung von Staatsrecht und Völkerrecht in der Wiener Schule, schließlich auch um seine Auseinandersetzung mit Max Adler und Eugen Ehrlich.

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