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Kunstgegenstände sind in der Regel von längerem Bestand. Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte durchlaufen sie zahlreiche Besitz- und Eigentumswechsel. Doch nicht immer beruhen diese auf einer freiwilligen Entscheidung des Eigentümers. Gelangen verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhandengekommene Kunstgegenstände wieder in den Kunsthandel zurück, stellt sich die Frage, wem der jeweilige Kunstgegenstand nun gehört. Ist der ursprüngliche Eigentümer noch der Rechtsinhaber oder fand zwischenzeitlich ein gutgläubiger Erwerb oder eine Ersitzung statt?Juliane Schellerer geht dieser sachenrechtlichen Problematik unter Berücksichtigung der Kunsthandelspraxis und nationalen Rechtsprechung nach. Dabei vergleicht sie insbesondere die Regelungen des BGB mit den Vorschlägen des Draft Common Frame of Reference für ein Europäisches Sachenrecht.

Gutgläubiger Erwerb und Ersitzung von Kunstgegenständen: BGB, Kunsthandel, Europäisches Privatrecht

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Kunstgegenstände sind in der Regel von längerem Bestand. Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte durchlaufen sie zahlreiche Besitz- und Eigentumswechsel.... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 12/12/2016
    ISBN13: 9783161542169, 978-3161542169
    ISBN10: 3161542169

    Number of Pages: 216

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Kunstgegenstände sind in der Regel von längerem Bestand. Im Laufe der Jahrzehnte und Jahrhunderte durchlaufen sie zahlreiche Besitz- und Eigentumswechsel. Doch nicht immer beruhen diese auf einer freiwilligen Entscheidung des Eigentümers. Gelangen verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhandengekommene Kunstgegenstände wieder in den Kunsthandel zurück, stellt sich die Frage, wem der jeweilige Kunstgegenstand nun gehört. Ist der ursprüngliche Eigentümer noch der Rechtsinhaber oder fand zwischenzeitlich ein gutgläubiger Erwerb oder eine Ersitzung statt?Juliane Schellerer geht dieser sachenrechtlichen Problematik unter Berücksichtigung der Kunsthandelspraxis und nationalen Rechtsprechung nach. Dabei vergleicht sie insbesondere die Regelungen des BGB mit den Vorschlägen des Draft Common Frame of Reference für ein Europäisches Sachenrecht.

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