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Die Einführung des Unterrichtsfachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in Brandenburg ist zum Anlaß einer breiten verfassungsrechtlichen Diskussion geworden. Gegenstand der Erörterung ist dabei nicht nur, ob Art. 141 GG das Land Brandenburg von der Verfassungsgarantie staatlichen Religionsunterrichts gemäß Art. 7 Abs. 3 GG freistellt. Vielmehr wird im staatskirchenrechtlichen Schrifttum erwogen, Art. 7 Abs. 3 GG wegen eines entsprechenden Verfassungswandels nicht in den neuen Bundesländern anzuwenden. Die Arbeit untersucht die Ursprünge der Lehre vom Verfassungswandel und geht der Frage nach, ob sich mit ihr ein partielles Unwirksamwerden des Art. 7 Abs. 3 GG begründen läßt. In diesem Zusammenhang wird neben der Problematik, ob Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundrecht zu qualifizieren ist, auch die rechtliche Zulässigkeit einer Entkonfessionalisierung des Religionsunterrichts näher beleuchtet.

Geltung und Fortbestand der Verfassungsgarantie

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      Publisher: Peter Lang AG
      Publication Date: 22/09/2004
      ISBN13: 9783631530528, 978-3631530528
      ISBN10: 3631530528

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      Die Einführung des Unterrichtsfachs Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde in Brandenburg ist zum Anlaß einer breiten verfassungsrechtlichen Diskussion geworden. Gegenstand der Erörterung ist dabei nicht nur, ob Art. 141 GG das Land Brandenburg von der Verfassungsgarantie staatlichen Religionsunterrichts gemäß Art. 7 Abs. 3 GG freistellt. Vielmehr wird im staatskirchenrechtlichen Schrifttum erwogen, Art. 7 Abs. 3 GG wegen eines entsprechenden Verfassungswandels nicht in den neuen Bundesländern anzuwenden. Die Arbeit untersucht die Ursprünge der Lehre vom Verfassungswandel und geht der Frage nach, ob sich mit ihr ein partielles Unwirksamwerden des Art. 7 Abs. 3 GG begründen läßt. In diesem Zusammenhang wird neben der Problematik, ob Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG als Grundrecht zu qualifizieren ist, auch die rechtliche Zulässigkeit einer Entkonfessionalisierung des Religionsunterrichts näher beleuchtet.

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