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Ausgehend von einer Entfaltung des Rechts- und des Kirchenbegriffs zeigt Hendrik Munsonius, warum die Bildung einer kirchlichen Rechtsordnung angebracht ist und wo sie ihre Grenzen hat. Das Kirchenrecht ist die Ordnung, die sich die Kirche für ihr Handeln gibt. Dieses kann in seiner Vielfalt nach konstitutiven (Verkündigung, Seelsorge), vitalen (Diakonie, Bildungshandeln, Öffentlichkeitsauftrag) und disponierenden Vollzügen (Beschaffung der personellen, sächlichen und organisatorischen Ressourcen) klassifiziert werden. Als Querschnittsaufgabe kommt die Kirchenleitung hinzu. In die kirchliche Ordnung können Menschen als Kirchenmitglieder, ehrenamtlich oder beruflich Tätige, als Kirchenbeamte oder Pfarrer einbezogen sein. Dabei ergeben sich jeweils spezifische Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten. Das Handeln vollzieht sich in ausdifferenzierten Strukturen der verfassten Kirche und der ihr zugeordneten Organisationen. Auf diese Weise findet die Kirche jeweils konkrete Gestalt. Zugleich wird ein geordneter Zusammenhang zwischen den einzelnen Einheiten hergestellt. Für die Verfahren der Rechtsgestaltung, -anwendung und -gewährleistung bestehen äußerlich Parallelen zum staatlichen Recht. Doch ist stets die besondere Zielsetzung zu beachten, ein Handeln zu ermöglichen, das gemeinschaftlich als geistlich angezeigt verantwortet werden kann.

Evangelisches Kirchenrecht: Grundlagen und Grundzüge

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Ausgehend von einer Entfaltung des Rechts- und des Kirchenbegriffs zeigt Hendrik Munsonius, warum die Bildung einer kirchlichen Rechtsordnung angebracht ist... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 02/12/2014
    ISBN13: 9783161536076, 978-3161536076
    ISBN10: 316153607X

    Number of Pages: 231

    Non Fiction , Religion

    Description

    Ausgehend von einer Entfaltung des Rechts- und des Kirchenbegriffs zeigt Hendrik Munsonius, warum die Bildung einer kirchlichen Rechtsordnung angebracht ist und wo sie ihre Grenzen hat. Das Kirchenrecht ist die Ordnung, die sich die Kirche für ihr Handeln gibt. Dieses kann in seiner Vielfalt nach konstitutiven (Verkündigung, Seelsorge), vitalen (Diakonie, Bildungshandeln, Öffentlichkeitsauftrag) und disponierenden Vollzügen (Beschaffung der personellen, sächlichen und organisatorischen Ressourcen) klassifiziert werden. Als Querschnittsaufgabe kommt die Kirchenleitung hinzu. In die kirchliche Ordnung können Menschen als Kirchenmitglieder, ehrenamtlich oder beruflich Tätige, als Kirchenbeamte oder Pfarrer einbezogen sein. Dabei ergeben sich jeweils spezifische Voraussetzungen und Handlungsmöglichkeiten. Das Handeln vollzieht sich in ausdifferenzierten Strukturen der verfassten Kirche und der ihr zugeordneten Organisationen. Auf diese Weise findet die Kirche jeweils konkrete Gestalt. Zugleich wird ein geordneter Zusammenhang zwischen den einzelnen Einheiten hergestellt. Für die Verfahren der Rechtsgestaltung, -anwendung und -gewährleistung bestehen äußerlich Parallelen zum staatlichen Recht. Doch ist stets die besondere Zielsetzung zu beachten, ein Handeln zu ermöglichen, das gemeinschaftlich als geistlich angezeigt verantwortet werden kann.

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