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Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche. Dies hat zur Folge, dass immer mehr und immer genauere Informationen über Personen und Geschehnisse in digitaler Form vorliegen. Diese Daten sind auch für die Strafverfolgung von Bedeutung und werden von den Strafverfolgungsbehörden mittels verschiedener technischer Eingriffsmaßnahmen erhoben und von den Strafgerichten als Beweismittel verwertet. Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe müssen auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestützt werden können und die Beweiswürdigung durch die Strafgerichte muss den Besonderheiten von digitalen Daten als Beweismittel Rechnung tragen. Christian Rückert untersucht, welche Vorgaben und Leitlinien sich dabei für die Erhebung, Verwertung und Beweiswürdigung von digitalen Daten im Strafverfahren aus dem Verfassungs-, Europa- und Strafprozessrecht ergeben.

Digitale Daten als Beweismittel im Strafverfahren

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Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche. Dies hat zur Folge, dass immer mehr und immer genauere Informationen über Personen und... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 29/11/2023
    ISBN13: 9783161622168, 978-3161622168
    ISBN10: 3161622162

    Number of Pages: 870

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Die Digitalisierung durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche. Dies hat zur Folge, dass immer mehr und immer genauere Informationen über Personen und Geschehnisse in digitaler Form vorliegen. Diese Daten sind auch für die Strafverfolgung von Bedeutung und werden von den Strafverfolgungsbehörden mittels verschiedener technischer Eingriffsmaßnahmen erhoben und von den Strafgerichten als Beweismittel verwertet. Die damit einhergehenden Grundrechtseingriffe müssen auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestützt werden können und die Beweiswürdigung durch die Strafgerichte muss den Besonderheiten von digitalen Daten als Beweismittel Rechnung tragen. Christian Rückert untersucht, welche Vorgaben und Leitlinien sich dabei für die Erhebung, Verwertung und Beweiswürdigung von digitalen Daten im Strafverfahren aus dem Verfassungs-, Europa- und Strafprozessrecht ergeben.

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