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Book Synopsis
Das islamische Recht gilt vielen als Beispiel heilloser Inkohärenz - Max Weber hielt es schlicht für irrational. Die Systematik und Kohärenz des islamischen Rechts erschließt sich nur, wenn man die spezifisch methodischen Probleme versteht, die mit seiner ihm eigenen Offenbarungsbasiertheit und -gebundenheit einhergehen. Einen solchen Versuch unternimmt Rike Sinder, indem sie die Entwicklung islamischrechtlicher Billigkeit ( istiḥsān, dt. etwa "Für-gut-Halten") zwischen dem 2./8. sowie dem 8./14. Jahrhundert untersucht. Sie zeigt auf, dass das Rechtsinstitut des istiḥsān in dieser Zeit als Motor der Systematisierung islamischen Rechtsdenkens fungierte. An ihm lässt sich ein beispielloser Strukturwandel nachvollziehen, der als Systematisierung, d. i. als Errichtung eines autopoietischen Systems, begriffen werden kann. Zugleich manifestiert sich in ihm ein teleologisches Naturrechtsdenken in aristotelischer Tradition. Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass das Recht kohärent sei, also Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandele.

Die Systematisierung des islamischen Rechts: Ein

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    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 01/02/2021
    ISBN13: 9783161595905, 978-3161595905
    ISBN10: 3161595904

    Description

    Book Synopsis
    Das islamische Recht gilt vielen als Beispiel heilloser Inkohärenz - Max Weber hielt es schlicht für irrational. Die Systematik und Kohärenz des islamischen Rechts erschließt sich nur, wenn man die spezifisch methodischen Probleme versteht, die mit seiner ihm eigenen Offenbarungsbasiertheit und -gebundenheit einhergehen. Einen solchen Versuch unternimmt Rike Sinder, indem sie die Entwicklung islamischrechtlicher Billigkeit ( istiḥsān, dt. etwa "Für-gut-Halten") zwischen dem 2./8. sowie dem 8./14. Jahrhundert untersucht. Sie zeigt auf, dass das Rechtsinstitut des istiḥsān in dieser Zeit als Motor der Systematisierung islamischen Rechtsdenkens fungierte. An ihm lässt sich ein beispielloser Strukturwandel nachvollziehen, der als Systematisierung, d. i. als Errichtung eines autopoietischen Systems, begriffen werden kann. Zugleich manifestiert sich in ihm ein teleologisches Naturrechtsdenken in aristotelischer Tradition. Ihm liegt die Annahme zugrunde, dass das Recht kohärent sei, also Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandele.

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