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Book Synopsis
Diese Arbeit untersucht die Zulässigkeit und Grenzen des Aufsichtssystems der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 01.04.2003 anhand verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben. In diesem System nehmen die privaten Selbstkontrolleinrichtungen die Aufsicht über die ihnen angeschlossenen Anbieter wahr. Die Länder geben lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und richten eine Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen ein. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das gewählte Aufsichtsmodell im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag grundsätzlich zulässig ist. Jedoch werden insbesondere die Vorgaben des Demokratieprinzips und der Rundfunkfreiheit unzureichend umgesetzt. Danach muss im Bereich des Jugendmedienschutzes die Aufsicht von sachkundigen und staatsfreien Gremien durchgeführt und eine effektive hoheitliche Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen eingerichtet werden. Vor allem die Ausgestaltung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Befugnisse zur Kontrolle der Selbstkontrolleinrichtungen genügen diesen Vorgaben nur teilweise, so dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag diesbezüglich nachbesserungsbedürftig ist.

Die Regulierte Selbstregulierung im

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      Publisher: Peter Lang AG
      Publication Date: 12/03/2007
      ISBN13: 9783631561690, 978-3631561690
      ISBN10: 3631561695

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      Book Synopsis
      Diese Arbeit untersucht die Zulässigkeit und Grenzen des Aufsichtssystems der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vom 01.04.2003 anhand verfassungs- und europarechtlicher Vorgaben. In diesem System nehmen die privaten Selbstkontrolleinrichtungen die Aufsicht über die ihnen angeschlossenen Anbieter wahr. Die Länder geben lediglich die gesetzlichen Rahmenbedingungen vor und richten eine Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen ein. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das gewählte Aufsichtsmodell im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag grundsätzlich zulässig ist. Jedoch werden insbesondere die Vorgaben des Demokratieprinzips und der Rundfunkfreiheit unzureichend umgesetzt. Danach muss im Bereich des Jugendmedienschutzes die Aufsicht von sachkundigen und staatsfreien Gremien durchgeführt und eine effektive hoheitliche Kontrolle über die Selbstkontrolleinrichtungen eingerichtet werden. Vor allem die Ausgestaltung der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und ihre Befugnisse zur Kontrolle der Selbstkontrolleinrichtungen genügen diesen Vorgaben nur teilweise, so dass der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag diesbezüglich nachbesserungsbedürftig ist.

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