Description
Mit der Einführung der Reformation mussten in zahlreichen Belangen des weitgefassten kirchlichen Lebens neue Ordnungen abgefasst werden, nicht zuletzt weil die päpstliche Obödienz und die bischöfliche Jurisdiktion nicht mehr anerkannt wurden. Die erlassenen Ordnungen wirkten dabei oft weit über den Rahmen des kirchlichen Lebens hinaus auf das politische und rechtliche Geschehen. Zu den kirchenordnenden Texten zählen Agenden, Liturgien, Gebetsformulare, Vorschriften zur Anstellung von Pfarrern und Diakonen sowie Richtlinien zu ihrer Tätigkeit, Instruktionen für Visitationen, aber auch Armen-, Ehe- und Zuchtordnungen. Der vorliegende Band erfasst ein Territorium außerhalb des Reichs. Siebenbürgen wurde zum Sonderfall konfessionellen Miteinanders von vier rezipierten und weiteren tolerierten Konfessionen; das "ius reformandi" lag bei den Gemeinden. Den allgemeinen Rahmen schufen Landtagsbeschlüsse, die den Schwerpunkt des ersten, Siebenbürgen allgemein betreffenden Teils bilden. Seit jeher besondere Aufmerksamkeit fand die dortige deutschsprachige Minderheit, die ein exemtes Rechtsgebiet besaß und im 16. Jahrhundert eine eigene landeskirchliche Organisation aufbaute. Ein Teil ediert zentrale Texte ihrer Reformationsgeschichte wie das "Reformationsbüchlein für Kronstadt und das Burzenland" von 1543 und die Kirchenordnung aller Deutschen in Siebenbürgen von 1547 wie auch 80 weitere kirchenordnende Texte weltlicher Instanzen wie auch der geistlichen Selbstverwaltung.