Description

Book Synopsis
Bis heute gibt es keine vollständige Prozessordnung für den Verwaltungsprozess. Die VwGO verweist dort, wo sie keine eigenen Regelungen enthält, auf das Zivilprozessrecht. Die Übernahme des Zivilprozessrechts stößt aber an ihre Grenzen, wenn die Regelungen sich nicht mit den Funktionen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vertragen. Dies wird von den Gerichten von Fall zu Fall entschieden, ohne dass dabei eine klare Linie erkennbar wäre. Jakob Nolte widmet sich den rechtlichen Grundlagen und den Grenzen für die Übertragung des Zivilprozessrechts auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren. Dabei geht es um eine dogmatisch einwandfreie Systematisierung der selektiven Übernahme des Zivilprozessrechts. Der Autor zieht eine klare Linie zwischen den Funktionen und den Grundsätzen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und der Lösung der Anwendungsprobleme im Einzelfall. Hierbei achtet er insbesondere auf eine klare Dogmatik bei der Anwendung des differenzierten Verweisungssystems der VwGO.

Die Eigenart des verwaltungsgerichtlichen

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      Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
      Publication Date: 20/05/2015
      ISBN13: 9783161528378, 978-3161528378
      ISBN10: 3161528379

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      Book Synopsis
      Bis heute gibt es keine vollständige Prozessordnung für den Verwaltungsprozess. Die VwGO verweist dort, wo sie keine eigenen Regelungen enthält, auf das Zivilprozessrecht. Die Übernahme des Zivilprozessrechts stößt aber an ihre Grenzen, wenn die Regelungen sich nicht mit den Funktionen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens vertragen. Dies wird von den Gerichten von Fall zu Fall entschieden, ohne dass dabei eine klare Linie erkennbar wäre. Jakob Nolte widmet sich den rechtlichen Grundlagen und den Grenzen für die Übertragung des Zivilprozessrechts auf das verwaltungsgerichtliche Verfahren. Dabei geht es um eine dogmatisch einwandfreie Systematisierung der selektiven Übernahme des Zivilprozessrechts. Der Autor zieht eine klare Linie zwischen den Funktionen und den Grundsätzen des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens und der Lösung der Anwendungsprobleme im Einzelfall. Hierbei achtet er insbesondere auf eine klare Dogmatik bei der Anwendung des differenzierten Verweisungssystems der VwGO.

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