Description

Book Synopsis

Band 2 macht nahezu 340 Verfassungsdokumente

(einmalig in diesem Umfang) zugänglich, die für

Bayerns Entwicklung zu einem monarchisch-konstitutionellen

Staat prägend wurden. Begleitet wird

die Textedition durch eine ausführliche historische

Einführung.



Trade Review

Aus den Rezensionen:

"Die … Dokumentsammlung geht quantitativ und qualitativ über alle bisherigen einschlägigen Veröffentlichungen hinaus. In der Edition sollen ‘alle das geltende Verfassungsrecht betreffenden Dokumente des Zeitraumes zwischen 1803/06 und 1918 authentisch erfaßt und systematisch zusammengestellt‘ werden … Berücksichtigt werden … in amtlichen Verkündungsblättern oder andernorts publizierten Texte, aber auch … nicht veröffentlichte … Erschlossen werden die edierten Texte … durch eine systematisierte … Übersicht für jeden Staat, ferner durch ein strikt chronologisches Gesamtverzeichnis, so daß man auch ohne Register … sich rasch einen Überblick der edierten Texte verschaffen kann …" (Joachim Lilla, in: Informationsmittel für Bibliotheken – IFB, 2007, Vol. 15, Issue 1)

Aus den Rezensionen:

"... Die Einführungen zu den Texten sind lebendig, ja glänzend formuliert. Dabei sind gekonnte Porträts der einzelnen (Verfassungs- )Rechtsordnungen entstanden, die durchweg Bezüge zu den abgedruckten Rechtsquellen herstellen und in den Kontext der politischen Geschichte des Landes eingewoben sind. Auch die zeitgenössische Sekundärliteratur wird intensiv verarbeitet. … Da im Staatenbund und erst recht im Bundesstaat die Verfassungsgeschichten der Gliedstaaten häufig in den Hintergrund gedrängt warden, schließt die Sammlung bereits im jetzigen Stand große Lücken …" (Dr. Bert Schaffarzik, in: Sächsische Verwaltungsblätter, 1/May/2009, Vol. 17, Issue 5, S. 128)

“Michael Kotulla legt den zweiten Band seiner monumentalen Dokumentensammlung dar. ... wird durch eine umfangreiche historische Einleitung eröffnet. ... Die Einleitung ist ausgesprochen sachhaltig und verweist stets auf die Dokumente und die entsprechenden Artikel. ... umfasst die gesamte verfassungswesentliche Gesetzgebung. ... Die historischen Dokumente verweisen stets auf die umfangreiche Einführung und erlauben dem Leser vorab eine gute Orietierung. Das Werk ist deshalb auch für die interessierten Laien sehr geeignet, da es Verständnis der Dokumente die notigen Hiltestellungen bietet ...“ (Andreas Kley, in: ZRG GA Internetrezensionen Zeitschrift für Rechtsgeschichte www.koeblergerhard.de, 2011, Vol. 128)

“... Die historischen Dokumente verweisen stets auf die umfangreiche Einführung und erlauben dem Leser vorab eine gute Orientierung. Das Werk ist deshalb auch für die interessierten Laien sehr geeignet, da es zum Verständnis der Dokumente die nötigen Hilfestellungen bietet ...“ (Andreas Kley, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 2011, Vol. 128, S. 771 f.)



Table of Contents
Historische Einführungen — Fortsetzung —.- Bayern.- Verfassungsdokumente - Fortsetzung -.- Bayern.

Deutsches Verfassungsrecht 1806 - 1918: Eine

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      Publisher: Springer-Verlag Berlin and Heidelberg GmbH & Co. KG
      Publication Date: 15/12/2006
      ISBN13: 9783540294948, 978-3540294948
      ISBN10: 3540294945

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      Book Synopsis

      Band 2 macht nahezu 340 Verfassungsdokumente

      (einmalig in diesem Umfang) zugänglich, die für

      Bayerns Entwicklung zu einem monarchisch-konstitutionellen

      Staat prägend wurden. Begleitet wird

      die Textedition durch eine ausführliche historische

      Einführung.



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      Aus den Rezensionen:

      "Die … Dokumentsammlung geht quantitativ und qualitativ über alle bisherigen einschlägigen Veröffentlichungen hinaus. In der Edition sollen ‘alle das geltende Verfassungsrecht betreffenden Dokumente des Zeitraumes zwischen 1803/06 und 1918 authentisch erfaßt und systematisch zusammengestellt‘ werden … Berücksichtigt werden … in amtlichen Verkündungsblättern oder andernorts publizierten Texte, aber auch … nicht veröffentlichte … Erschlossen werden die edierten Texte … durch eine systematisierte … Übersicht für jeden Staat, ferner durch ein strikt chronologisches Gesamtverzeichnis, so daß man auch ohne Register … sich rasch einen Überblick der edierten Texte verschaffen kann …" (Joachim Lilla, in: Informationsmittel für Bibliotheken – IFB, 2007, Vol. 15, Issue 1)

      Aus den Rezensionen:

      "... Die Einführungen zu den Texten sind lebendig, ja glänzend formuliert. Dabei sind gekonnte Porträts der einzelnen (Verfassungs- )Rechtsordnungen entstanden, die durchweg Bezüge zu den abgedruckten Rechtsquellen herstellen und in den Kontext der politischen Geschichte des Landes eingewoben sind. Auch die zeitgenössische Sekundärliteratur wird intensiv verarbeitet. … Da im Staatenbund und erst recht im Bundesstaat die Verfassungsgeschichten der Gliedstaaten häufig in den Hintergrund gedrängt warden, schließt die Sammlung bereits im jetzigen Stand große Lücken …" (Dr. Bert Schaffarzik, in: Sächsische Verwaltungsblätter, 1/May/2009, Vol. 17, Issue 5, S. 128)

      “Michael Kotulla legt den zweiten Band seiner monumentalen Dokumentensammlung dar. ... wird durch eine umfangreiche historische Einleitung eröffnet. ... Die Einleitung ist ausgesprochen sachhaltig und verweist stets auf die Dokumente und die entsprechenden Artikel. ... umfasst die gesamte verfassungswesentliche Gesetzgebung. ... Die historischen Dokumente verweisen stets auf die umfangreiche Einführung und erlauben dem Leser vorab eine gute Orietierung. Das Werk ist deshalb auch für die interessierten Laien sehr geeignet, da es Verständnis der Dokumente die notigen Hiltestellungen bietet ...“ (Andreas Kley, in: ZRG GA Internetrezensionen Zeitschrift für Rechtsgeschichte www.koeblergerhard.de, 2011, Vol. 128)

      “... Die historischen Dokumente verweisen stets auf die umfangreiche Einführung und erlauben dem Leser vorab eine gute Orientierung. Das Werk ist deshalb auch für die interessierten Laien sehr geeignet, da es zum Verständnis der Dokumente die nötigen Hilfestellungen bietet ...“ (Andreas Kley, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 2011, Vol. 128, S. 771 f.)



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