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Die Befristung von Arbeitsverhältnissen von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen ist seit 2007 im WissZeitVG geregelt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2011 hat im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Regelung zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Nach dieser Entscheidung zählen Mitarbeiter der Hochschulen nur dann zum wissenschaftlichen Personal, wenn sie die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer Dienstaufgaben selbstständig schöpferisch tätig zu werden und einen eigenen innovativen Forschungsbeitrag zu leisten. Thomas Raab zeigt auf, dass diese Definition des Begriffs "wissenschaftliches Personal" weder der Entstehungsgeschichte des Gesetzes noch deren Zwecksetzung gerecht wird, den Hochschulen zum Zwecke der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen zu ermöglichen. Er liefert zudem einen Vorschlag für eine gesetzliche Konkretisierung.

Der persönliche Anwendungsbereich des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (WissZeitVG)

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Die Befristung von Arbeitsverhältnissen von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen ist seit 2007 im WissZeitVG geregelt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 26/11/2015
    ISBN13: 9783161542749, 978-3161542749
    ISBN10: 3161542746

    Number of Pages: 199

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Die Befristung von Arbeitsverhältnissen von wissenschaftlichem Personal an Hochschulen ist seit 2007 im WissZeitVG geregelt. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahre 2011 hat im Hinblick auf den persönlichen Anwendungsbereich der Regelung zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Nach dieser Entscheidung zählen Mitarbeiter der Hochschulen nur dann zum wissenschaftlichen Personal, wenn sie die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer Dienstaufgaben selbstständig schöpferisch tätig zu werden und einen eigenen innovativen Forschungsbeitrag zu leisten. Thomas Raab zeigt auf, dass diese Definition des Begriffs "wissenschaftliches Personal" weder der Entstehungsgeschichte des Gesetzes noch deren Zwecksetzung gerecht wird, den Hochschulen zum Zwecke der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses die rechtssichere Befristung von Arbeitsverhältnissen zu ermöglichen. Er liefert zudem einen Vorschlag für eine gesetzliche Konkretisierung.

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