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Book Synopsis
Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde der Verbrauchsgüterkauf ins BGB eingeführt. Zusammen mit dem Handelskauf und dem normalen Kauf ergibt sich somit eine Dreiteilung im Kaufrecht. Die Arbeit befasst sich zunächst mit den unterschiedlichen persönlichen Anwendungsbereichen im Kaufrecht und deren Zweckmäßigkeit. Insbesondere der Unternehmerbegriff wird dem Begriff des Kaufmanns gegenübergestellt. Im weiteren ergibt eine Betrachtung der 373 ff. HGB über den Handelskauf, dass deren Bedeutung durch die Schuldrechtsreform noch weiter abgenommen hat. Einzig der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des 377 HGB kommt noch eine maßgebliche Funktion zu. Als Konsequenz aus diesem Befund wird die Überführung einer an das UN-Kaufrecht angelehnten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ins BGB vorgeschlagen und begründet, deren persönlicher Anwendungsbereich die beidseitige Unternehmereigenschaft nach 14 BGB sein soll.

Der Handelskauf nach der Schuldrechtsreform: Eine

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      Publisher: Peter Lang AG
      Publication Date: Publication Date: 01/11/2006
      ISBN13: 9783631560785, 978-3631560785
      ISBN10: 3631560788

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      Book Synopsis
      Im Zuge der Schuldrechtsreform wurde der Verbrauchsgüterkauf ins BGB eingeführt. Zusammen mit dem Handelskauf und dem normalen Kauf ergibt sich somit eine Dreiteilung im Kaufrecht. Die Arbeit befasst sich zunächst mit den unterschiedlichen persönlichen Anwendungsbereichen im Kaufrecht und deren Zweckmäßigkeit. Insbesondere der Unternehmerbegriff wird dem Begriff des Kaufmanns gegenübergestellt. Im weiteren ergibt eine Betrachtung der 373 ff. HGB über den Handelskauf, dass deren Bedeutung durch die Schuldrechtsreform noch weiter abgenommen hat. Einzig der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit des 377 HGB kommt noch eine maßgebliche Funktion zu. Als Konsequenz aus diesem Befund wird die Überführung einer an das UN-Kaufrecht angelehnten Untersuchungs- und Rügeobliegenheit ins BGB vorgeschlagen und begründet, deren persönlicher Anwendungsbereich die beidseitige Unternehmereigenschaft nach 14 BGB sein soll.

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