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Die Autorin untersucht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum besonderen Schutz der Ehe gem. Art. 6 Abs. 1 GG. In seiner Lebenspartnerschaftsentscheidung erklärte das Gericht die einfachgesetzliche Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gerade deshalb für verfassungsgemäß, da sie als gleichgeschlechtliche Gemeinschaft im Vergleich zur Ehe ein aliud sei. In seiner jüngsten Judikatur beschäftigt sich das Gericht allerdings bereits damit, inwieweit Lebenspartnern ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit Ehegatten aus Art. 3 Abs. 1 GG zusteht. Der Fokus liegt also nicht mehr auf der Lebenspartnerschaft als aliud zur Ehe, sondern umgekehrt auf der Eigenschaft beider Lebensgemeinschaften als rechtsverbindliche Formen der Verantwortungsgemeinschaft. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, inwieweit die Ehe noch unter dem durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten besonderen Schutz steht und gibt Anlass, den grundgesetzlichen Eheschutz in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu untersuchen.

Der besondere Schutz der Ehe gem. Art. 6 Abs. 1

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      Publisher: Peter Lang AG
      Publication Date: 13/07/2017
      ISBN13: 9783631728192, 978-3631728192
      ISBN10: 3631728190

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      Book Synopsis

      Die Autorin untersucht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum besonderen Schutz der Ehe gem. Art. 6 Abs. 1 GG. In seiner Lebenspartnerschaftsentscheidung erklärte das Gericht die einfachgesetzliche Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft gerade deshalb für verfassungsgemäß, da sie als gleichgeschlechtliche Gemeinschaft im Vergleich zur Ehe ein aliud sei. In seiner jüngsten Judikatur beschäftigt sich das Gericht allerdings bereits damit, inwieweit Lebenspartnern ein Anspruch auf Gleichbehandlung mit Ehegatten aus Art. 3 Abs. 1 GG zusteht. Der Fokus liegt also nicht mehr auf der Lebenspartnerschaft als aliud zur Ehe, sondern umgekehrt auf der Eigenschaft beider Lebensgemeinschaften als rechtsverbindliche Formen der Verantwortungsgemeinschaft. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, inwieweit die Ehe noch unter dem durch Art. 6 Abs. 1 GG garantierten besonderen Schutz steht und gibt Anlass, den grundgesetzlichen Eheschutz in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zu untersuchen.

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