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Die Privatautonomie als Rechtsmacht zur Selbstgestaltung gehört zu den Grundlagen unserer Privatrechtsordnung. In welchem Umfang kann die nähere Ausgestaltung einer rechtlichen Regelung, etwa in einem Schiedsgutachten, der bindenden - gestaltenden oder feststellenden - Entscheidung eines Dritten überlassen werden? Welches Verfahren hat dieser zu beachten? Wie und von wem wird die Entscheidung überprüft? Das Gesetz regelt diese Fragen an der Schnittstelle von materiellem Recht und Verfahrensrecht nur fragmentarisch und für Schuld- und Erbrecht unterschiedlich. Jens Kleinschmidt entwickelt auf rechtsvergleichender Grundlage gemeinsame Grundsätze der Delegation von Privatautonomie. Er führt die Entscheidung des Dritten, ihr Verfahren und ihre Kontrolle konsequent auf die Selbstbestimmung des Delegierenden zurück, grenzt die Aufgabenbereiche von privaten Parteien, Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten ab und bestimmt, wann eine Regelung höchstpersönlich zu treffen ist.

Delegation von Privatautonomie auf Dritte: Zulässigkeit, Verfahren und Kontrolle von Inhaltsbestimmungen und Feststellungen Dritter im Schuld- und Erbrecht

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Die Privatautonomie als Rechtsmacht zur Selbstgestaltung gehört zu den Grundlagen unserer Privatrechtsordnung. In welchem Umfang kann die nähere Ausgestaltung einer... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 28/10/2014
    ISBN13: 9783161525278, 978-3161525278
    ISBN10: 3161525272

    Number of Pages: 947

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Die Privatautonomie als Rechtsmacht zur Selbstgestaltung gehört zu den Grundlagen unserer Privatrechtsordnung. In welchem Umfang kann die nähere Ausgestaltung einer rechtlichen Regelung, etwa in einem Schiedsgutachten, der bindenden - gestaltenden oder feststellenden - Entscheidung eines Dritten überlassen werden? Welches Verfahren hat dieser zu beachten? Wie und von wem wird die Entscheidung überprüft? Das Gesetz regelt diese Fragen an der Schnittstelle von materiellem Recht und Verfahrensrecht nur fragmentarisch und für Schuld- und Erbrecht unterschiedlich. Jens Kleinschmidt entwickelt auf rechtsvergleichender Grundlage gemeinsame Grundsätze der Delegation von Privatautonomie. Er führt die Entscheidung des Dritten, ihr Verfahren und ihre Kontrolle konsequent auf die Selbstbestimmung des Delegierenden zurück, grenzt die Aufgabenbereiche von privaten Parteien, Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten ab und bestimmt, wann eine Regelung höchstpersönlich zu treffen ist.

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