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Die Doktrin der echten Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677-686 BGB) beschäftigt die deutsche Zivilrechtswissenschaft seit mehr als hundert Jahren. Unzählige Arbeiten wurden diesem Thema gewidmet und vermochten es nicht, gänzlich Ruhe und Rechtsfrieden in dieses Institut des Bürgerlichen Rechts zu bringen. Sein Anwendungsbereich wird bis heute als zu weitgehend, zu konturlos empfunden. Dies ermöglichte der Rechtsprechung seit jeher auf die Geschäftsführung ohne Auftrag immer dann zu verweisen, wenn ein vermögensrechtlicher Ausgleich nach anderen Abwicklungssystemen nicht gelang. Zum Überlaufen brachte das Maß schließlich die von der Rechtsprechung propagierte Auffassung, die nach §§ 134, 138 BGB nichtigen Verträge grundsätzlich auch den Bestimmungen der §§ 677 ff. BGB zu unterwerfen. Johannes Meier versucht einen Neustart, indem er die maßgebenden Momente bei der Geschäftsbesorgung durch den Geschäftsherrn in den Blick nimmt und die §§ 677-686 BGB im Verhältnis zu anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen (§§ 812 ff., 985 ff., 823 ff. BGB) abstimmt.

Das subjektive System der Geschäftsführung ohne Auftrag: Die §§ 677-686 BGB im Lichte der zweigliedrigen subjektiven Theorie

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Die Doktrin der echten Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677-686 BGB) beschäftigt die deutsche Zivilrechtswissenschaft seit mehr als hundert Jahren. Unzählige... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 03/06/2019
    ISBN13: 9783161564468, 978-3161564468
    ISBN10: 3161564464

    Number of Pages: 439

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Die Doktrin der echten Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677-686 BGB) beschäftigt die deutsche Zivilrechtswissenschaft seit mehr als hundert Jahren. Unzählige Arbeiten wurden diesem Thema gewidmet und vermochten es nicht, gänzlich Ruhe und Rechtsfrieden in dieses Institut des Bürgerlichen Rechts zu bringen. Sein Anwendungsbereich wird bis heute als zu weitgehend, zu konturlos empfunden. Dies ermöglichte der Rechtsprechung seit jeher auf die Geschäftsführung ohne Auftrag immer dann zu verweisen, wenn ein vermögensrechtlicher Ausgleich nach anderen Abwicklungssystemen nicht gelang. Zum Überlaufen brachte das Maß schließlich die von der Rechtsprechung propagierte Auffassung, die nach §§ 134, 138 BGB nichtigen Verträge grundsätzlich auch den Bestimmungen der §§ 677 ff. BGB zu unterwerfen. Johannes Meier versucht einen Neustart, indem er die maßgebenden Momente bei der Geschäftsbesorgung durch den Geschäftsherrn in den Blick nimmt und die §§ 677-686 BGB im Verhältnis zu anderen gesetzlichen Schuldverhältnissen (§§ 812 ff., 985 ff., 823 ff. BGB) abstimmt.

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