Description

Book Synopsis
Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem "Recht der Schuldverhältnisse" befaßt. Das Gesetz gibt in den §§ 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor­ schriften über "einzelne Schuldverhältnisse". Sie stehen nicht unter einem ge­ meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach­ verhalte. Eine Gruppe umfaßt die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine große Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg­ schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son­ dern erlaubt es den Parteien gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege­ lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts­ punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, daß die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten.

Table of Contents
Lektion 1.- Fälle 1–19.- 1: Kauf und Tausch.- 2: Schenkung.- Lektion 2.- Fälle 20–31.- 3: Miete und Pacht.- 4: Leihe.- 5: Verwahrung.- Lektion 3.- Fälle 32–41.- 6: Darlehen.- 7: Bürgschaft.- Lektion 4.- Fälle 42–52.- 8: Dienstvertrag.- 9: Werkvertrag.- 10: Auftrag.- Lektion 5.- Fälle 53–59.- 11: Gesellschaft.- 12: Gemeinschaft.- 13: Mäklervertrag.- Lektion 6.- Fälle 60–66.- 14: Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis.- 15: Anweisung.- 16: Schuldverschreibung auf din Inhaber.- Lektion 7.- Fälle 67–77.- 17: Geschäftsführung ohne Auftrag.- 18: Ungerechtfertigte Bereicherung.- Lektion 8.- Fälle 78–95.- 19: Unerlaubte Handlungen.- Lektion 9.- Fälle 96–100.- 20: Auslobung.- 21: Einbringung von Sachen bei Gastwirten.- 22: Leibrente.- 23: Spiel, Wette und Differenzgeschäft.- 24: Vergleich.- 25: Vorlegung von Sachen.- Lektion 10.- Die Lösung eines privatrechtlichen Falles.- Verzeichnis der Gesetzesstellen.

Bürgerliches Recht 3: Fall · Systematik · Lösung

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      Publisher: Gabler
      Publication Date: 01/01/1990
      ISBN13: 9783409727341, 978-3409727341
      ISBN10: 3409727345

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      Book Synopsis
      Dieser dritte Band der Lernbuch-Reihe behandelt den zweiten Teil des zweiten Buches des BGB, das sich mit dem "Recht der Schuldverhältnisse" befaßt. Das Gesetz gibt in den §§ 433 bis 883 eine umfangreiche Zusammenstellung von Vor­ schriften über "einzelne Schuldverhältnisse". Sie stehen nicht unter einem ge­ meinsamen Gedanken, sondern beziehen sich auf recht unterschiedliche Sach­ verhalte. Eine Gruppe umfaßt die Regelung von typischen Verträgen, die - wie z. B. Kauf, Miete, Werkvertrag - eine große Rolle im praktischen Leben spielen. Eine andere Gruppe regelt gesetzliche Schuldverhältnisse, bei denen auch ohne oder gegen den Willen der Beteiligten gegenseitige Ansprüche entstehen, wie z. B. bei der ungerechtfertigten Bereicherung oder den unerlaubten Handlungen. Der Zweck der hier zu behandelnden Rechtsgeschäfte ist mannigfaltig und kann nicht auf einen Nenner gebracht werden. Sie dienen dem Austausch von Waren und Dienstleistungen ebenso wie der Sicherung von Forderungen (z. B. Bürg­ schaft) oder dem Versprechen einer Leistung (z. B. Schuldversprechen). Die überwiegende Zahl von Vorschriften enthält kein zwingendes Recht, son­ dern erlaubt es den Parteien gemäß dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, Rege­ lungen nach ihren Bedürfnissen zu verabreden. Das Gesetz will nur Anhalts­ punkte für eine mögliche Gestaltung des Vertrages geben und vor allem für den Fall, daß die Parteien - wie so oft - keine klare Regelung getroffen haben, eine Lösung für entstehende Streitigkeiten bieten.

      Table of Contents
      Lektion 1.- Fälle 1–19.- 1: Kauf und Tausch.- 2: Schenkung.- Lektion 2.- Fälle 20–31.- 3: Miete und Pacht.- 4: Leihe.- 5: Verwahrung.- Lektion 3.- Fälle 32–41.- 6: Darlehen.- 7: Bürgschaft.- Lektion 4.- Fälle 42–52.- 8: Dienstvertrag.- 9: Werkvertrag.- 10: Auftrag.- Lektion 5.- Fälle 53–59.- 11: Gesellschaft.- 12: Gemeinschaft.- 13: Mäklervertrag.- Lektion 6.- Fälle 60–66.- 14: Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis.- 15: Anweisung.- 16: Schuldverschreibung auf din Inhaber.- Lektion 7.- Fälle 67–77.- 17: Geschäftsführung ohne Auftrag.- 18: Ungerechtfertigte Bereicherung.- Lektion 8.- Fälle 78–95.- 19: Unerlaubte Handlungen.- Lektion 9.- Fälle 96–100.- 20: Auslobung.- 21: Einbringung von Sachen bei Gastwirten.- 22: Leibrente.- 23: Spiel, Wette und Differenzgeschäft.- 24: Vergleich.- 25: Vorlegung von Sachen.- Lektion 10.- Die Lösung eines privatrechtlichen Falles.- Verzeichnis der Gesetzesstellen.

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