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Im Wege der Aussonderung gemäß §§ 47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen wird von der zur Verteilung bestimmten Insolvenzmasse getrennt. Dazu muss nach ganz h.M. der fremde Vermögenswert gegenständlich unterscheidbar in der Masse vorhanden sein - woran es bei Geld in aller Regel fehlt. Tilman Rauhut bricht mit dieser Doktrin und entwickelt den Herausgabeanspruch aus § 48 Satz 2 InsO zur Grundlage einer Vermögenstrennung dem Werte nach: Wo die gegenständliche Aussonderung nicht mehr möglich ist, greift eine auf den Insolvenzfall zugeschnittene besondere Eingriffskondiktion. Sie erlaubt dem Berechtigten den Zugriff auf die in der Masse noch vorhandene Bereicherung - als Betrag beziffert, wie es der Funktion des Geldes als Wertmesser entspricht. Anfechtungsansprüche in der Doppelinsolvenz und Mehrheiten von Aussonderungsgläubigern lassen sich damit frei von Widersprüchen bewältigen.

Aussonderung von Geld: Gegenständliche und wertmäßige Trennung fremden Vermögens von der Insolvenzmasse

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Im Wege der Aussonderung gemäß §§ 47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 06/10/2020
    ISBN13: 9783161559808, 978-3161559808
    ISBN10: 3161559800

    Number of Pages: 222

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Im Wege der Aussonderung gemäß §§ 47, 48 InsO erhält ein Gläubiger Befriedigung vor den Insolvenz- und Massegläubigern: Schuldnerfremdes Vermögen wird von der zur Verteilung bestimmten Insolvenzmasse getrennt. Dazu muss nach ganz h.M. der fremde Vermögenswert gegenständlich unterscheidbar in der Masse vorhanden sein - woran es bei Geld in aller Regel fehlt. Tilman Rauhut bricht mit dieser Doktrin und entwickelt den Herausgabeanspruch aus § 48 Satz 2 InsO zur Grundlage einer Vermögenstrennung dem Werte nach: Wo die gegenständliche Aussonderung nicht mehr möglich ist, greift eine auf den Insolvenzfall zugeschnittene besondere Eingriffskondiktion. Sie erlaubt dem Berechtigten den Zugriff auf die in der Masse noch vorhandene Bereicherung - als Betrag beziffert, wie es der Funktion des Geldes als Wertmesser entspricht. Anfechtungsansprüche in der Doppelinsolvenz und Mehrheiten von Aussonderungsgläubigern lassen sich damit frei von Widersprüchen bewältigen.

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