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Anreize zählen heute längst zum gesetzgeberischen Standardinstrumentarium. Die Rechtswissenschaft aber tut sich mit dem auf Verhaltenslenkung gerichteten Inhalt des Rechts, der rechtlich nicht bindend ist, nach wie vor schwer. Sonst stets auf Systematisierung bedacht, hat sie für Anreize und unterschiedliche Anreiztypen nicht einmal Begriffe. Selbst grundlegende verfassungsrechtliche Fragen sind ungeklärt. Johanna Wolff erklärt diesen Befund damit, dass die von der juristischen Methode geprägte Rechtswissenschaft das Recht typischerweise aus einer Perspektive betrachtet, aus der sein Anreizgehalt nur eingeschränkt sichtbar ist. Sie zeigt, dass nur auf der Grundlage von Vorarbeiten, die aus der Steuerungsperspektive entwickelt werden, eine kohärente Verfassungsrechtsdogmatik der Anreize entstehen kann. Damit vollzieht sie zugleich eine Versöhnung im Methodenstreit zwischen "alter" und Neuer Verwaltungsrechtswissenschaft.

Anreize im Recht: Ein Beitrag zur Systembildung und Dogmatik im Öffentlichen Recht und darüber hinaus

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Anreize zählen heute längst zum gesetzgeberischen Standardinstrumentarium. Die Rechtswissenschaft aber tut sich mit dem auf Verhaltenslenkung gerichteten Inhalt des Rechts,... Read more

    Publisher: JCB Mohr (Paul Siebeck)
    Publication Date: 19/01/2021
    ISBN13: 9783161595301, 978-3161595301
    ISBN10: 3161595300

    Number of Pages: 265

    Non Fiction , Law , Education

    Description

    Anreize zählen heute längst zum gesetzgeberischen Standardinstrumentarium. Die Rechtswissenschaft aber tut sich mit dem auf Verhaltenslenkung gerichteten Inhalt des Rechts, der rechtlich nicht bindend ist, nach wie vor schwer. Sonst stets auf Systematisierung bedacht, hat sie für Anreize und unterschiedliche Anreiztypen nicht einmal Begriffe. Selbst grundlegende verfassungsrechtliche Fragen sind ungeklärt. Johanna Wolff erklärt diesen Befund damit, dass die von der juristischen Methode geprägte Rechtswissenschaft das Recht typischerweise aus einer Perspektive betrachtet, aus der sein Anreizgehalt nur eingeschränkt sichtbar ist. Sie zeigt, dass nur auf der Grundlage von Vorarbeiten, die aus der Steuerungsperspektive entwickelt werden, eine kohärente Verfassungsrechtsdogmatik der Anreize entstehen kann. Damit vollzieht sie zugleich eine Versöhnung im Methodenstreit zwischen "alter" und Neuer Verwaltungsrechtswissenschaft.

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