{"product_id":"bildrechte-in-lehre-wissenschaft-und-kultur-bilder-rechtssicher-in-der-wissensvermittlung-publizieren-9783658393120","title":"Bildrechte in Lehre, Wissenschaft und Kultur:","description":"\u003cb\u003eBook Synopsis\u003c\/b\u003e\u003cbr\u003eBildliche Darstellungen sind ein wichtiger Bestandteil in der Wissensvermittlung. Bildnutzungen zur Lehre, Bewahrung der Kultur und der Forschung sowie der Wissenschaft unterliegen besonderen Regelungen durch das Urheberrecht.  Unter welchen rechtlichen Voraussetzungen können Grafiken, Videos und Fotos von Lehrenden und den Mitarbeitenden der Einrichtungen zur Wissenschaft und Kultur publiziert und zur Kommunikation verwendet werden? Welche Reglungen gelten bei der Nutzung fremder Werke in wissenschaftlichen Arbeiten? Hierauf gibt dieses Buch Antworten.   Im Zuge der 2018 neu geschaffenen urheberrechtlichen Regelungen zur „Wissensgesellschaft“ und zuletzt mit der 2021 Geltung erlangten Urheberrechtsreform ergeben sich eine Reihe von rechtlichen Erleichterungen und Klarstellungen bei der Nutzung von Grafiken, Videos und Fotografien. Insbesondere wurden Regelungen für die digitale Kommunikation im lehrenden und wissenschaftlichen Kontext neu geschaffen und ergänzt. Dieser Ratgeber zum Urheberrecht richtet sich vor allem an Publizierende, die Grafiken, Videos und Fotos zum Zwecke der Forschung, Lehre und zur Außendarstellung kultureller Einrichtungen nutzen. Damit dient das Buch als Wissensressource in der praktischen Arbeit der Mitarbeitenden der Universitäten, Museen, Bibliotheken sowie Forschungsstellen und den Archiven zur Bewahrung von Kulturgut.Mit der Entwicklung der Wissensgesellschaft steigt das Bedürfnis der publizierenden Einrichtungen aus Kultur, Wissenschaft und Lehre Werke der Bildung und Kultur über das Internet der Allgemeinheit frei zur Verfügung zu stellen. Einen weiteren Schwerpunkt dieses Buches bilden daher die urheberrechtlichen Fragen von Publikationen unter Open-Science-Bedingungen\u003cbr\u003e\u003cbr\u003e\u003cbr\u003e\u003cb\u003eTable of Contents\u003c\/b\u003e\u003cbr\u003e1\tWegweiser der urheberrechtlichen Lizenzprüfung und Grundbegriffe\t1.1\tPrüfungsschema zur praktischen Arbeit mit diesem Buch - die vier Schritte der urheberrechtlichen Lizenzprüfung im Überblick\t1.1.1\tSchritt 1 - Unterliegt die zu publizierende Darstellung dem Urheberrecht?\t1.1.2\tSchritt 2 - Ist die Darstellung inzwischen durch Zeitablauf „gemeinfrei“ geworden?\t1.1.3\tSchritt 3 – Habe ich eine vertragliche Lizenz zur Publikation der Darstellung erworben?\t1.1.4\tSchritt 4 – Besteht eine gesetzliche Lizenz zu meinen Gunsten, die fremde Darstellung zu publizieren?\t1.2\tLizenzen, Lizenzgeber und Lizenznehmer\t1.3\tVertragliche und gesetzliche Lizenzen zur Nutzung fremder Bilder\t1.3.1\tSchutz der individuellen geistigen Leistung als Werk\t1.3.2\tLeistungsschutzrechte\t1.3.3\tInhalte aus Datenbanken\t1.4\tWer urheberrechtliche Lizenzen vergeben kann\t1.4.1\tSchöpfer kann nur eine natürliche Person sein\t1.4.2\tWelche Leistungen schützt das Urheberrecht?\t1.5\tMöglichkeiten des Lizenzerwerbs\t1.5.1\tModelle des vertraglichen Lizenzerwerbs\t1.5.1.1\tRights-Managed-Lizenzen der Bildagenturen\t1.5.1.2\tRoyality-Free-Lizenzen der Bildagenturen\t1.5.1.3\tMischformen der beiden Lizenzmodelle der Bildagenturen\t1.5.1.4\tLizenzerwerb bei Fotoaufträgen\t1.5.1.5\tLizenzererb in Beschäftigungsverhältnissen\t1.5.1.6\tHalbkommerzielle Lizenzen\t1.5.1.7\tCommunity Bilddatenbanken\t1.5.1.8\tOffene Bildungsmaterialien\t1.5.1.9\tWikimedia Commons\t1.5.1.10\tPressematerial „Hand-outs“\t1.5.1.11\t„Public Domain“\t1.5.1.12\tDie kollektiven Lizenzen der Verwertungsgesellschaften\t1.5.1.13\tDie kollektiven Lizenzen mit erweiterter Wirkung der Verwertungsgesellschaften\t1.5.2\tVom Gesetzgeber definierte Lizenzen\t1.6\tDer Lizenzumfang und die Lizenzketten\t1.6.1\tLizenzumfang\t1.6.2\tLizenzketten\t1.7\tVertraglicher Lizenzerwerb der Lehrenden sowie der Fortbildungs- und Vortragsveranstalter\t1.7.1\tLizenzerwerb für fremde Bilder in Präsentationen durch die Dozentinnen und Dozenten\t1.7.2\tFolgehandlung „Vervielfältigung“ der Präsentation durch den Bildungsträger\t1.7.2.1\tZustimmung zur Vervielfältigung und zur Zugänglichmachung\t1.7.2.2\tStockmedien der Stockagenturen und die Weiterlizenzierung bei Präsentationen\t1.7.3\tFolgehandlung der Veröffentlichung der Präsentation im Internet durch den Bildungsträger\t1.8\t„Standardlizenzen“ der Stockagenturen\t1.8.1\tAusschluss des Erwerbes exklusiver Nutzungsrechte\t1.8.2\tAuslegung von Lizenzbedingungen\t1.8.2.1\tAuslegung von allgemeinen Geschäftsbedingungen nach dem BGB\t1.8.2.2\tAuslegung entsprechend Urheberrechtsgesetz\t1.8.3\tStandardlizenzen von „Adobe Stock“ und „iStock“ und das Recht zur Weitergabe zur Nutzung durch Dritte?\t1.8.3.1\tDer Begriff „Weitergabe“\t1.8.3.2\tAdobe Stock und Social-Media Nutzungen unter einer Standardlizenz\t1.8.3.3\tiStock und Social-Media-Nutzungen unter einer Standardlizenz\t1.8.4\tErlauben die Standardlizenzen von Adobe Stock und iStock die Überlassung ihrer Medien durch den Lizenznehmer an weitere Nutzer?\t1.8.4.1\tÜbertragung von Inhalten der Agentur Adobe Stock bei einer Standardlizenz\t1.8.4.2\tErwerb einer Lizenz zu Gunsten Dritter bei der Agentur iStock unter einer Standardlizenz\t2\tUrheberrechtlich wenig relevante und nicht relevante Nutzungen\t2.1\tAblauf der urheberrechtlichen Schutzfristen\t2.1.1\tErlöschen des Urheberrechts\t2.1.2\tErlöschen von Leistungsschutzrechten\t2.2\tExkurs: Gemeinfreie Gemälde der Museen\t2.2.1\tEigentumsrechte an gemeinfreien Werken und Besucherordnungen\t2.2.1.1\tEigentumsrechte\t2.2.1.2\tBesucherordnung und Fotoverbot\t2.2.2\tUrheberrechtlicher Schutz von Gemälde-Reproduktionen\t2.3\tGemeinfreiheit durch Deklaration nicht möglich\t2.4\tDie Linkfreiheit\t2.5\t„Es ist doch nur privat!“\t2.5.1\tPrivate Nutzungen kann es nur durch natürliche Personen geben\t2.5.2\tPrivate Nutzungen und Cloud-Dienste\t2.6\tDie Nutzung amtlicher Werke\t3\tUrheberrechtliche Schranken zur Förderung der Wissensgesellschaft\t3.1.1\tDie Schranken der Rechtsausübung \t3.1.2\tDie Grenzen der Schranken\t3.2\tDie wichtigsten gesetzlichen Lizenzen zur Bildnutzung im Überblick\t3.2.1\tDas Zitatrecht\t3.2.2\tBearbeitungen, Umgestaltungen, Montagen und Collagen\t3.2.3\tKarikatur, Parodie und Pastiche\t3.2.4\t„Panoramafreiheit“\t3.2.5\tUnwesentliches Beiwerk\t3.2.6\tBerichterstattung über Tagesereignisse\t3.2.7\tÜbernahme von Zeitungsartikeln gemäß § 49 UrhG\t4\tDas Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)\t4.1\tFunktionsweise und Berechtigungskonzepte des UrhDaG\t4.1.1\tDas UrhDaG aus der Perspektive der Nutzer – Überblick zu den Lizenzen und Berechtigungskonzepten\t4.1.2\tKonzept der mutmaßlich erlaubten Nutzung\t4.1.3\tKeine erheblichen Einnahmen\t4.1.4\tZu „nicht kommerziellen Zwecken“\t4.2\tUnternehmens- und Behörden-Postings – Wer ist durch das UrhDaG begünstigt?\t4.2.1\tPostings der privaten Unternehmen\t4.2.2\tPostings der öffentlichen Stellen\t5\tOpen-Content-Konzepte und Lizenzen\t5.1\tSinn und Funktion von Open-Content-Lizenzen\t5.2\tAm Anfang ist der Wille – Eine Übersicht zu den Open-Content-Bewegungen\t5.3\tGestaltung von Open-Content-Lizenzen in sieben Schritten\t5.3.1\tDie Creative-Commons-Lizenzen\t5.3.2\tVorgehen bei der Lizenzierung mittels Creative Commons\t5.3.2.1\tSchritt 1 – Habe ich das Recht, das Werk unter CC zu verbreiten?\t5.3.2.2\tSchritt 2 – Finanzielle Wertschöpfung unmöglich, will ich das wirklich?\t5.3.2.3\tSchritt 3 – CC oder Public Domain?\t5.3.2.4\tSchritt 4 – Soll Ihr Werk kommerziell genutzt werden dürfen?\t5.3.2.5\tSchritt 5 – Bearbeitungen erlauben?\t5.3.2.6\tSchritt 6 – Darf zu anderen CC-Bedingungen verbreitet werden, als Sie es ursprünglich getan haben?\t5.3.2.7\tSchritt 7 – Ehre wem Ehre gebührt – Namensnennung\t5.4\tOpen Content aus der Sicht der Urheber und Urheberinnen\t5.4.1\tFreie Fotografinnen und Fotografen\t5.4.2\tWerke von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen\t5.4.3\tWerke von Professorinnen und Professoren\t5.4.4\tWerk von Studierenden\t5.5\tBedenken und Rechte der Geber offener Lizenzen\t5.5.1\tFair Use Grundsatz nicht anwendbar\t5.5.2\tVertragliche Grenzen bei Creative-Commons-Inhalten\t5.5.3\tSchutz durch CC-Bedingung zur Namensnennung\t6\tSpezielle gesetzliche Lizenzen zur Privilegierung von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kultur\t6.1.1\tGeltung des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz\t6.1.2\tAufbau des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz\t6.1.3\tBedingungen der Nutzung für den Unterricht und die Lehre\t6.1.4\tNicht kommerzieller Unterricht\t6.1.5\tKreis der Begünstigten\t6.1.6\tUmfang der Nutzungen\t6.2\tGesetzliche Lizenz für Unterrichts- und Lehrmedien\t6.3\tGesetzliche Lizenz in der wissenschaftlichen Forschung\t6.3.1\tNutzungshandlungen\t6.3.2\tEigenschaften der begünstigten Nutzenden und der Nutzungshandlungen\t6.4\tGesetzliche Lizenz bei Text- und Data Mining\t6.5\tGesetzliche Lizenzen der Bibliotheken\t6.5.1\tGrundsätze und Aufbau der Regelungen\t6.5.2\tVerwendungen von Abbildungen der Buchcover durch Bibliotheken\t6.5.2.1\tDie „Kataloganreicherung“ mit Coverabbildungen\t6.5.2.2\tLizenz-Vereinbarung mit der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst\t6.5.3\tWiedergabe von Buchcovern zur Vorstellung von Neuerwerbungen und Buchrezensionen\t6.5.4\tWiedergabe von Buchcovern und weiteren Abbildungen zur Ankündigung von Veranstaltungen\t6.5.4.1\tSinn und Zweck der Regelung\t6.5.4.2\tAbbildungen zur Ankündigung von Ausstellungen\t6.5.4.3\tBuchcover-Wiedergabe zur Ankündigung von Lesungen\t6.5.5\tAnfertigung und Verbreitung von Ausstellungskatalogen\t6.5.5.1\tVertragliche Lizenzen\t6.5.5.2\tGesetzliche Lizenz „Katalogbildfreiheit“\t6.6\tLizenzen der Archive, Museen und Bildungseinrichtungen\t6.7\tLizenzen zur Verbreitung nicht verfügbarer Werte\t6.7.1\tErweiterter Anwendungsbereich für Kulturerbe-Einrichtungen\t6.7.2\tLizenzerwerb bei nicht verfügbaren Werken über Verwertungsgesellschaften\t6.7.2.1\tBegriff „kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung“\t6.7.2.2\tMerkmal der Unzumutbarkeit\t6.7.2.3\tZweck der Regelungen\t6.7.2.4\tErstreckung der Lizenz auf verwandte Schutzrechte\t6.7.2.5\tBegrenzung der Privatautonomie außenstehender Urheber und Urheberinnen\t6.7.2.6\tVergütungen der Nutzungen\t6.7.2.7\tEintragung nicht verfügbarer Werke\t6.7.3\tVoraussetzungen zur Verbreitung nicht verfügbarer Werke gemäß § 61d UrhG\t6.8\tLizenz zur Nutzung verwaister Werke\t6.8.1\tGesetzliche Lizenz zur Nutzung verwaister Werke\t6.8.2\tVerwaiste Werke und die vertragliche Lizenz mit erweiterter Wirkung\t6.9\tBildnachweise und ihre Bestandteile\t6.9.1\tAnerkennung der Urheberschaft\t6.9.2\tGesetzliche Pflicht zur Nennung der Quelle\t6.9.3\tAusführung der Bildnachweise\t6.10\tVergütung der gesetzlichen und vertraglichen Nutzungen\t6.10.1\tVergütungsansprüche gesetzliche Lizenzen\t6.10.2\tVergütungspraxis über Verwertungsgesellschaften\t6.10.2.1\tVergütungen bei gesetzlich erlaubten Nutzungen\t6.10.2.2\tVergütungen bei vertraglichem Lizenzerwerb\t7\tPersonenfotos - „Recht am Bild“ und Datenschutz\t7.1\tDatenschutz bei der Öffentlichkeitsarbeit\t7.1.1\tVerfassungsrechtlicher Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit „öffentliche Einrichtungen“\t7.1.1.1\tIst die Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Einrichtungen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur gelockert?\t7.1.1.2\tErfordernis der Themenkompetenz\t7.1.1.3\tÄußerungskompetenz kraft partieller Grundrechte\t7.1.2\tKommunikationsrechte privater Einrichtungen\t7.2\tRechtsgrundlagen zur Arbeit mit Personenfotos bei der Öffentlichkeitsarbeit\t7.2.1\tKein Personenfoto ohne Rechtsgrundlage\t7.2.2\tAnzuwendende Datenschutzgesetze bei der Öffentlichkeitsarbeit\t7.2.3\tPraktikabilität einer Rechtsgrundlage im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit\t7.2.3.1\tFotos von Beschäftigten\t7.2.3.2\tVeranstaltungsfotografie\t7.2.3.3\tImage- und Werbeproduktionen\t7.2.4\tZulässigkeit der praktikablen Rechtsgrundlage\t7.2.4.1\tEinwilligungen\t7.2.4.2\tSpezialfall der Einwilligungen unter Berücksichtigung der Open-Content-Nutzungen\t7.2.4.3\tModel-Verträge und Verträge mit Vortragenden\t7.2.4.4\t„Interessen-Rechtsgrundlagen“\t7.2.4.5\tFotos verstorbener Personen\t7.2.5\tUmsetzungen der Informationspflichten\t7.2.5.1\tInformationspflichten und die Einwilligungserklärung\t7.2.5.2\tInformationspflichten bei Model-Verträgen\t7.2.5.3\tInformationspflichten bei Interessen-Rechtsgrundlagen“\t7.3\tRechtsgrundlagen bei der Arbeit mit Personenfotos in der Lehre, Wissenschaft und Kunst\t7.3.1\tAnwendbare Datenschutzregelungen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur bei Anfertigung und Nutzung von Personenfotos7.3.1.1\tPrivilegien im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur\t7.3.1.2\tBegünstigte der Lockerungen von datenschutzrechtlichen Regelungen\t7.3.1.3\tÜberblick zu den privilegierenden Erlaubnissen im Bereich der Wissenschaft, Lehre und Kultur7.3.2\tFallkonstellationen und Lösungen im Rahmen von Kunst und Forschung\t7.3.2.1\tBeispielfall Fotoexkursion der Studierenden\t7.3.2.2\tBeispielfall Forschungsarbeit mit historischen Fotos zu „Kinderbetreuung in der DDR“\t7.3.2.3\tBeispielfall Passanten im Architekturfoto\t7.3.3\tVideoschaltungen zum Zweck der Lehre\t7.3.3.1\tRechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Online-Unterricht – Stellungnahme des LfDI\t7.3.3.2\tEinsatz geschäftsmäßig erbrachter Videokonferenzdienste – Stellungnahme der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW\t7.4\tRechtsgrundlagen zur Langzeitarchivierung von Personenfotos\t7.4.1\tArchivierung im „berechtigten Interesse“ Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO\t7.4.2\tPraxis: Einwilligung und Informationspflichten\t7.4.3\tFotoarchivierung aufgrund möglicher Rechtsstreitigkeiten ist keine Lösung\t7.4.4\tLösung zur Archivierung der Fotodaten gemäß Art. 17 Abs. 3 Buchst. a DSGVO – „freie Meinungsäußerung und Information“\t8\tGewerbliche Schutzrechte bei der Arbeit mit Grafiken, Videos und Fotos8.1\tFremde Marken im Bild\t8.1.1\tDie Marke darf grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Inhabers in den geschäftlichen Verkehr gebracht werden\t8.1.2\tDuldung der Nutzung bei überwiegenden Kommunikationsrechten der Verwender\t8.1.3\tMarkenrechtsverletzung\t8.1.4\tMarken in Open-Content-Publikationen\t8.2\tFremde Designs im Bild\t8.2.1\tDesignschutz schließt auch Abbildungen fremder Gestaltungen ein\t8.2.2\tAbbildungen geschützter Designs im kommerziellen Kontext\t8.2.3\tAbbildungen fremder Designs zum Zweck der Lehre und als Zitat\t8.3\tUrheberrechtlicher Schutz von Produktgestaltungen\t8.4\tUnternehmenspersönlichkeitsrecht\t\u003cbr\u003e","brand":"Springer","offers":[{"title":"Default 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